17. Die Römer. 431
Legion, nämlich einer für jede Tribus. Vom Jahre 414 an wirkten insolchen Fällen, wo bei den Streitigkeiten zwischen Patriciern und Plebejerndie Volkstribunen die Aufstellung von Truppen hindern wollten, diePatricier Dem stets entgegen, indem sie aus den Plebejern Kriegstri-bunen wählten. Auf diese Weise haben vom Jahre 444 an währendeines Verlaufs von fast 80 Jahren (bis 363), einige Dictatoren und Con-suln ausgenommen, grösstentheils Kriegstribunen die Heere befehligt,gewöhnlich sechs an der Zahl. Die Kriegstribunen wurden bis zum Jahr363 durch die Consuln oder Dictatoren gewählt, von 363 an durch dasVolk. Die übrigen Officiere hiessen: 3) Centurionen, vom Feldherrnauf Vorschlag der Tribunen ernannt; 4) Subcenturionen, vonden Tribunen ernannt, auf Vorschlag der Centurionen; 5) De cur i-. onen. Die einzelnen Befehlshaber der Reiterei waren Decurionenund S üb decurionen. Die verbündeten Legionen wurden von Prä-fecten befehligt, welche der Feldherr ernannt hatte.
Im Feldzug bestand die Kriegsbagage aus Rüstung und Waffen,Gepäck und Lebensmitteln, welche die Truppen bei sich trugen, undaus dem Fuhrwerk und Lastvieh mit den Zelten und dem nothwendigenKriegsmaterial und Zubehör. Die Römer erachteten diese Kriegsbagageals Behinderungen für das Heer und nannten sie auch impedi-menta, und suchten deshalb nach Möglichkeit die von den Truppen mitsich geführten Lasten zu vermehren und die hinter dem Heere zu fahren-den zu vermindern.
Während dieser ganzen Periode zeichneten sich die römischen Truppendurch vortrefflichen militärischen Geist und Ordnung aus, und ausser-ordentlich strenge Kriegsgesetze hielten diese aufrecht, während Ehren-bezeigungen und freigebige Belohnungen dazu anregten. Die römischenLegionen waren stets unbesiegt, >wenn die strenge militärische Disciplinfestgehalten wurde, und nur dann waren sie Niederlagen ausgesetzt,wenn die Feldherren in der straffen Handhabung derselben nachliessen.Die Strafen für militärische Vergehen bestanden in: 1) Hinrichtung durchAbschlagen des Kopfes, sowohl über einzelne Personen, wie über ganzeTruppentheile verhängt, in welchen dann der zehnte Mann, bisweilenauch noch mehr, hingerichtet wurden, — es hiess dies decimatio;2) in Körperstrafen; 3) in Geldstrafen, und 4) in entehrenden Strafen.Die Belohnungen für militärische Auszeichnungen und Verdienste be-standen : für den gemeinen Soldaten und die niederen Officiergrade inErhöhung zu einer höheren Truppenklasse und Rangstufe (Avancement),Erhöhung des Soldes, in verschiedenen Geschenken, als reichen Rüstun-gen, Kränzen, Kronen, Geschmeiden und dergleichen mehr, die Ange-sichts des ganzen Heeres oder Volkes vertheilt wurden, in der Belohnungmit verschiedenen Freiheiten, Gerechtsamen, Vorrechten etc.; — für die