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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
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62. Allgemeiner Ueberblick über die Kriegsgeschichte des Alterthuins. 467

der Kriegsbedttrfnisse. zur thunlichsten Einschränkung ihrer Anordnun-gen und Handlungen, endlich zur gänzlichen Beschneidung ihrer Macht.Sie war schon früher dadurch beschränkt gewesen, dass, aus Misstrauengegen die Heerführer, diesen besondere vom Senate bestimmte Senats-mitglieder oder Specialbevollmächtigte mitgegeben wurden, um ihreHandlungen zu controliren und sie zu leiten; von diesen waren die Feld-herren vollkommen abhängig.

Aber im 5. Jahrb.. v. Chr. (zwischen 480 und 410) begann der Senat[Gerusia) selbst von Karthago aus den Krieg und die Operationen sogarin entfernten Ländern zu leiten, die Operationspläne zu entwerfen, von-den Feldherren deren unveränderte und pünktliche Ausführung zu ver-langen, und für Abweichungen von denselben, für unglückliche Unter-nehmungen oder Niederlagen sie mit strengen , ja grausamen Strafen zubelegen. Die natürliche Folge davon war, dass die Kriegspläne desSenates selten den Verhältnissen entsprachen, dass die in ihrer Actioneingeengten Feldherren keine kühnen und entscheidenden Unternehmun-gen wagten, und dass daher die Kriege der Karthager meist langsam,unentschlossen, ohne Nachdruck und oft ohne Erfolg geführt wurden.

Bei den Römern hingegen übertraf von der Gründung Roms an undbis zum Ende der puuischen Kriege, in der besten Periode unter denKönigen und unter der Republik, die Organisation der Befehlsführungalles bis dahin im Alterthum Dagewesene, nicht allein in Afrika undAsien, sondern auch in Europa bei den Griechen und selbst bei den Ma-cedoniern unter Philipp, Alexander d. Gr., und nach diesem. Von An-fang an fand bei den römischen Heeren eine genaue Festsetzung dermilitärischen Gewalt und eine strenge Rangordnung in allen Abtheiluugenund Unterabtheilnngen der Legion statt. Die Armeen wurden mit abso-luter und unbegrenzter Gewalt befehligt, Anfangs von den Königen, dannvon den Consuln geführt, waren zwei Armeen aufgestellt, so standen anihrer Spitze je ein Consul, wenn sie sich aber vereinigten, so com-mandirten beide Consuln abwechselnd je 24 Stunden (was indessen dieEinheitlichkeit des Befehles störte und nicht selten üble Folgen nach sichzog'.. Vom J. 497 v. Chr. an werden in Fällen von besonderer Wichtig-tigkeit oder Gefahr Dictatoren gewählt, welche die unbeschränkte Befug-niss hatten, das Heer zusammen zu rufen und zu entlassen, Krieg zu er-klären oder Frieden zu schliessen u. s. w., aber nur auf 6 Monate, oderbis nach Beendigung der Gefahr. Der Dicrator war der unmittelbareVorgesetzte des gesammten Fussvolkes, er wählte sich, bisweilen auchernannte das Volk oder der Senat ihm Gefährten und Gehülfen mit demTitel magister oder magister equitum. Die Unterbefehlshaber bei den,Legionen waren die Legaten, Kriegstribunen, Centurionen (über 100Mann), Untercenturionen, Decurionen (über 10 Mann) und Unterdecu-

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