462 IV. Von Angustus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.
der Unähnlichkeit mit den Germanen erkennen. Die Aehnlichkeit be-stand darin, dass beide Völker theils Jäger-, theils Hirtenvölker, gröss-tentheils aber Ackerbauer und kriegerisch waren, ein Familien- undGemeindewesen besassen, und mit dem ganzen Stamme oder Volke zumKriege zogen. unter Anführung ihrer Aeltesten oder obersten Fürsten,mit ihren Familien, Heerden und gesammten Habe, neue Gegenden zurAnsiedelung und Unterhalt aufsuchten, nachdem sie diese ausgesogenweiter zogen, und dass — wie die Germanen in die westliche Hälfte desrömischen Reiches, so später die Slawen in die Osthälfte einbrechen, ob-gleich sie auch mit den Germanen bedeutenden Antheil an den Einfällenin die westliche Hälfte nahmen und sogar (die Alanen) in Gallien, Hi-spanien und Africa eindrangen.
Ein wesentlicher Unterschied aber gegen die Germanen bestanddarin, dass bei den Slawen keine herrschende Klasse von Edel- oderFreigeborenen und Botmässigen, — Sclaven oder Arbeitern existirte,sondern dass sie alle frei und gleichberechtigt waren; Sclaven gab esüberhaupt nicht bei ihnen, selbst die Kriegsgefangenen waren nur aufeine gewisse Zeit ihre Arbeiter und konnten gegen Lösegeld frei werden.Daher waren auch ihre ökonomischen und wirthschaftlichen Verhältnissein Friedens- und Kriegszeiten andere als die der Germanen, wie sie ebendargestellt wurden, und fussten auf anderen Vorbedingungen und An-sprüchen der Friedens- wie der Kriegszeit. — Die den Grenzen des ost-römischen Reiches zunächst Wohnenden. welche den Raum zwischenDonau, Don und Wolga einnahmen. wurden theils in den Zug der ger-manischen Völker nach Süden über die Donau mit hineingerissen, theilsvon den hinter ihnen drängenden Völkern ihres eigenen Stammes oderfremder Stämme gedrängt und fielen nun in das oströmische Reich theilsauf dem Landwege über Donau und Kaukasus, theils von dein schwar-zen und selbst von dem mittelländischen Meere her ein, indem sie Landzur Niederlassung und Beute für ihren Unterhalt suchten. Nachdem sieBeides erlangt, vertheilten sie es unter sich und verwendeten es zu ihremNutzen und den eigenthümlichen Gebräuchen ihrer öffentlichen Organi-sation entsprechend, welche von der oben angegebenen, der germanischen,wesentlich abwich. Dann aber ist bei ihnen zu dieser Zeit auch nichtdie leiseste Spur von den Anfängen des späteren Lehnsrechtes zubemerken, welches bei den Germanen (s. oben) sich entwickelt, dagegentreten die Anfänge eines Anth eil recht es hervor, welches schon früherund auch später bei ihnen bestand, und das in der Folge eine so wesent-liche Verschiedenheit zwischen der öffentlichen nnd staatlichen Organi-sation der slawischen und germanischen Völker in Europa ausmachte.
Was die eigentlich kriegerischen Erfordernisse und die Mittel zuderen Befriedigung, sowie ihres Unterhaltes während der Kriegszeit mit