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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
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02. Allgemeiner Ueberblick über die Kriegsgeschichte des Alterthums. 421

Kriegen hin nicht sehr schwierig, weil die Heere der kleinen griechischenStaaten gleichfalls nur klein waren, und sogar die Verbindung mehrererStaaten und Aufstellung grösserer verbündeter Armeen keine besonderenSchwierigkeiten betreffs deren Unterhalt darbot. Das private Lebenund der Vortheil des Einzelnen standen in solch' engem Zusammenhangemit dem öffentlichen Leben und Nutzen, dass der Kriegsdienst nichtallein eine allgemeine Pflicht, sondern die persönliche Angelegenheitjedes Bürgers war, der für sich selbst sorgte. Aber seit der Zeit derpersischen Kriege tritt eine Aenderung dieser Verhältnisse ein undneben allen Zweigen der Kriegskunst erscheinen zugleich, entwickelnund stabiliren sich die Anfänge einer geregelten militärisch-ökonomischenAdministration, namentlich in der athenischen Kepublik, von deren mili-tärischen Einrichtungen wir bessere Nachrichten besitzen, als über die deranderen. Zuerst waren die Erfordernisse des Krieges nicht gross, sogarwenn Alle zu Felde zogen, war die Truppenzahl doch eine beschränkte.Grössere Heere wurden nur von einzelnen unter sich verbündeten Repu-bliken gestellt, am stärksten war die Armee bei Plataea, 111,000 Manu,darunter 38,000 Hopliten und 37,000 spartanische Heloten. Von dieserZeit an bis zu Epaminondas, d. h. also in der besten Zeit Griechenlands,pflegten die Heere selten über 30,000 Mann stark zu sein. Desto mehrwuchs dagegen die Kriegsmacht zur See an, und ihr Unterhalt war weitkostspieliger, als der der Landmacht; der Dienst auf der Flotte war wederfür den Bürger obligatorisch, noch mit dessen bürgerlicher Ehre ver-einbar, und deshalb wählte man zu Ruderern Sklaven, und für die See-truppen Söldner, deren Unterhalt theuer war. Auf diese Weise wurdedie ökonomische Verwaltung der Seemacht früher eine öffentliche, vomStaate gehandhabte, als die der Landmacht, welche noch lange Zeit mehreine Privatsache blieb. Indessen nicht alle Kosten für die Flotte wurdentou vornherein auf öffentliche Mittel übernommen, sondern nur der Bauder Schiffe und der Sold für die Seesoldaten; das Uebrige zu tragen warennur einige geeignete und würdige Bürger verpflichtet oder es wurde durchNatural-Leistungen beschafft, deren wichtigste die Ausrüstung undUnterhaltung der Kriegsschiffe (Triremen u. s. w.) war. Zunächst wardiese-Verpflichtung keine immerwährende, sie wurde es aber allmäligund wechselte zugleich mit jedem Jahre. Deshalb wurde der ein Kriegs-schiff (Trireme) ausrüstende und unterhaltende Tri er ach genannt, erstach selber in See mit diesem Schiffe, oder sendete einen Bevollmäch-tigten dazu. Später stellte man fest, dass 2 Trierarchen (Syntrierarcheu)die Kosten je zur Hälfte trugen und einer von ihnen allein, oder jeder1/2 Jahr auf der Trireme sich befand. Zur Zeit des Demosthenes warendie Trierarchien sogar aus mehreren Theilnehmern auf gemeinschaftliche