62. Allgemeiner Ueberbliok über die Kriegsgeschichte des Alterthums. 403
schlössen war. Alle waren gleichermaassen verpflichtet, arm, massig,•enthaltsam, kräftig, stark, und besonders muthig und tapfer zu sein.Eine Besonderheit der militärischen Einrichtungen Spartas war der Ge-brauch, auch die Heloten oder Sklaven zum Kriege heran zu ziehen (hier,wie bei den übrigen Griechen mussten die Sklaven vorher die Freiheitoder das Versprechen derselben erlangt haben]. Der Grund davon warvermutblich, dass es mehr Sklaven als freie Bürger gab. Deshalb durftendie Letzteren, wenn sie zu Felde zogen, Jene nicht zu Hause lassen, umso weniger, da sie dieselben grausam behandelten. Dies bildet einefinstere Seite des Kriegseinrichtungen Spartas und war der Grund zuvielen inneren Unruhen und Kriegen, zu Schaden und Gefahren für dieseRepublik.
Bei den Römern hatten die ursprünglichen militärischen Einrich-tungen dieselben oder ähnliche politische und sittliche Grundlagen, wiebei den Spartanern. Rom, aus dem Kriege hervorgegangen, im Kriegeherangewachsen und gebildet, verschlang durch Krieg die halbe damalsbekannte Welt. In voller Waffenrüstung ging es aus der Hand seinesersten Begründers und Gesetzgebers, Romulus, hervor, und seine ersteFormation war die Legion. Romulus theilte das Volk in 3 Tribus, jedezu 10 Curien. und aus diesen wählte er die Krieger für den Krieg aus.Servius Tullius fügte eine vierte Tribus hinzu, in der Folge ver-mehrte sich deren Zabl auf 6, um die Mitte des 3. Jahrb. v. Chr. sogarbis auf 35. Ausserdem theilte Servius Tullius das Volk in 6 Klassen,jede zu mehreren Centurien. Jede Klasse bestand aus Bürgern von17 bis 45 Jahren für den Dienst im Felde, und über 45 Jahre für denstädtischen Dienst. Die Klassen wurden nach ihrem Besitz eingeschätzt[census] und eingetheilt: die erste war die reichste, die sechste dieärmste. Die erste bestand aus Patriciern und Rittern, und aus 98 Cen-turien. Die Ritter bildeten 18 Centurien und die Reiterei. Die zweite,dritte und vierte Klasse hatten je 20 Centurien, die fünfte 30. Diesechste Klasse, aus den den ärmsten Bürgern und Freigelassenen be-stehend, war vom Kriegsdienste befreit. Der Schutz des Vaterlandeswar nicht ihnen anvertraut, sondern den reicheren, welche eben deswegenmehr Anlass und mehr Mittel hatten, das Vaterland zu schützen. Aufdiese Weise war das jus militiae, das Recht zum Kriegsdienste, gleichvon Anbeginn und in seinem Fundamente vollkommen geadelt. Abernach Einsetzung einer Volksregierung wurden die Würdigsten aus dersechsten Klasse, die inzwischen erheblich zugenommen hatte, zumDienste im Landheere, die Uebrigen zum Seedienste verwendet. Ma-ri us hob auch diesen Unterschied auf, indem er die ganze sechste Klassezum Kriegsdienste heranzog. In Fällen von besonderer Wichtigkeit oderGefahr, wie z. B. im zweiten punischen Kriege, nahm man dann Hand-
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