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Abth. 1, Das Alterthum Bd. 5 (1878) Von Augustus bis zum Untergang des weströmischen Reiches : (30 v. Chr. bis 476 n. Chr.)
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192 IV. Von Augustus bis zum Untergang des Weströmischen Reiches.

§. 393."Standpunkt der Kriegskunst im Allgemeinen.

lieber den Standpunkt der Kriegskunst bei den Römern im Allge-meinen ist wenig zu sagen, und dieses Wenige bietet nichts Erfreulichesund Lichtvolles. Aus Allem, was bereits oben in den §§. 388'392 an-geführt wurde, kann man schon entnehmen, dass mit Ausnahme derZeiten unter Diocletian, Constantin d. Gr., Julian, Theodosius d. Gr.und sehr weniger anderer Kaiser und Heerführer, die römische Kriegs-kunst im Grossen und Ganzen nicht anders konnte, als dem allgemeinenVerfall des Staates in allen Beziehungen, politischen und staatlichen wiemilitärischen, zu folgen, und so hatte sie endlich, immer tiefer sinkend,.zur Zeit des Untergangs des weströmischen Reiches den allerkläglichstenStand erreicht und ging in dieser Form im westlichen Europa auf dieVölker germanischer Abstammung über, welche diese Hälfte des römi-schen Reiches zerstört und auf diesen Trümmern ihre neuen Reiche ge-gründet hatten. Im Osten dagegen erhielt sie sich in dieser Gestalt imoströmischen oder byzantinisch-griechischen Kaiserreiche und gingebenso in grösserem oder geringerem Maasse auf die Völker des öst-lichen Europa und des westlichen Asien über. Dies war eine aller-dings nicht sehr beneidenswerthe Erbschaft, aus welcher sich aber imwestlichen Europa nach und nach eine neue Kriegskunst zu entwickelnbegann, die ihres Orts später ausführlicher besprochen werden soll.

Im Speziellen ist noch zu bemerken, dass von allen Zweigen derrömischen Kriegskunst noch in dem verhältnissmässig besten Zustandesich erhielt und auf die nächsten Erben überging; die Fortification, vor-nehmlich die permanente, die Belagerungskunst und die Ballistik, mitEinschluss der Anwendung von Brandgeschossen und Zündmitteln,welche durch ihre späteren Folgen ausserordentlich wichtig wurde.

§. 394.Kriegsmacht und Kriegskunst zur See.

Die Seestreitmacht und die Zahl der römischen Flotten zur See wieauf Flüssen war in dieser Periode sehr angewachsen. Nach der Thei-lung des römischen Reiches durch Theodosius d. Gr. im J. 395 in einwestliches und ein östliches, während der 81 Jahre bis zum Untergangdes Ersteren, existirten im westlichen Reiche an den Küsten Italiens,Afrikas, Hispaniens, Galliens und Britanniens, wie auf der Donau inPannonien, auf dem Rhein und anderen Flüssen im Ganzen 16 grosseund kleine Seeflotten und Flussflotillen, im östlichen Reiche aber an den