Druckschrift 
1 (1860)
Entstehung
Seite
XXXVIII
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XXXVIII

hart dagegen ist in seinerWiderlegung des Capitis secundi der so-genannten Securis" geneigt, die Aechtheit zu bestreiten. Er schreibtunter Anderm:Die Notatio signi, als Signum gloriosissinii DominiOttonis ist gewiss fehlerhaft, und muss das Wort regis dabei stehen,wenn es recht sein soll. Das Signum oder Monogramma selbst istauch falsch exprimirt; es muss aus dem Zug OTTO herauskommen,hier aber sind die Querstriche der Buchstaben TT ausgelassen. . . .Hauptsächlich ist zu notiren, dass im streitigen diplomate dasSignum oder Monogramma nothwendig zwischen den Wörtern recognoviund data stehen muss. Dieser Fehler ist ein unfehlbares Zeichen,dass man das diploma aus keinem originali genommen, oder wenndergleichen prätendiret würde, müsste selbiges zweifelsohne erdichtetund falsch sein, weil kein einziges Autographum das Monogrammanach dem dato setzet." Es fragt sich dabei, ob in der Apologie etc.das Signum und seine Stellung dem Original, wovon keine Spurvorhanden ist, entsprechend nachgebildet worden.

Zu Nr. 26. p. 483 Z. 12 muss statt accuratoribus, das sich beiZudendorf im Texte findet, accuratioribus stehen, p. 484 Z. 6 stehtstatt tarnen bei Zudendorf im Text: tamdiu, wofür er tandem emen-dirt; tarnen scheint dem Sinne angemessener.

Zu Nr. 36 p. 498. Der Zusatz: Accusatio fit Coloniae etc., istaus den Annales brunwilarenses entnommen; Schannat schrieb ihn,wie Hartzheim's Anmerkung besagt, im Vatican ab. Wir haben denBericht des Clerus von Utrecht, so wie den Zusatz gegeben, wie siesich bei Hartzheim finden; auch die Jahreszahlen, worüber sich beiHartzheim eine längere Anmerkung findet, haben wir gelassen. ZweiWörter nur, die nicht füglich gestanden haben können (confisi, ver-terunt), haben wir nach Böhmer durch andere ersetzt. Böhmer(Fontes 1H. p. LVII und p. 386) schrieb 1849 die genannten Anna-len sorgfältig ab und veröffentlichte einen ganz anderen Text, auchmit abweichender Jahreszahl, obgleich er nicht verhehlt, dass dieErmittlung der Jahreszahlen erheblichen Schwierigkeiten unterworfensei. Der Text lautet bei Böhmer: M. c. XL. n. Hie accusatio Coloniein ecclesia beati Petri presente Arnoldo archiepiscopo contra hereti-cos facta est, pluresque capti et vineulati iudicio aque se expurga-verunt; ceteri autem reatu suo confusi fugam inierunt. Apud Veronampresidente Ottone comite igne consumpti sunt tres, malentes moriquam cedere sacrosanete catholice fidei.

Zu Nr. 47. p. 510 Z. 16 ist ut überflüssig; Z. 18 ist nach de-canus fortzufahren: Arnoldus archidiaconus. Henricus decanus con-fluentinus et reliqui.