Druckschrift 
Statuta quarundam Illustrissimi Principis ac Domini D. Guilielmi Juliacensium, Cliuorum ac Montensium Ducis ...
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

gethane Clagt sage dieselbe wahr, und beweislich seien, und jetzt geschicktderselben.Dergleichen sollen auch die Exceptiones cum litis constatione in euentum purecum responsionibus, et annexis defenzionalibus, mitt kurtzen wortten über-geben werden, alst nemblich in sachen N.G.N. vbergebe Ich exceptionecum eventuali litis contestatione, oder dahe sie dergleichen exceptioneshetten responsiones cum defensionalibus, pitt allenthalben wir dar-Wurden auch die iuramente dandorum et respondendorum erfordertsollen dieselbe uff diesem oder negstfolgenden termin erstattetwerden.Ehe aber die Anw: zu ertattung angereichten midts zugelaßensen werden, sollen sie bevor gnugsamb qualificiert, und be-volmechtiget seien, auch eigentliche und nötsurfftige vnderrich-tungh von Iren Printzen haben. Es wehre dan, daß eine Partheisich persönlich zu dem juramento dandorum oder respondendorum erpietetund dieselbe würcklich leisten wurde, uff welchen pfalt dieandere gleichfalß darzu anzuhalten.0Wan auch durch beide partheien, oder Irer eine der aidt vorgeschriebende iuramentum calumniae genant, zuschweren begert wurde sollsolches nitt vnderlassen werden, sunder auff ein oder derander partheien behalten, von Innen personlich im gerichtoder auß ursachen per viam commissionis seu subdelegationis, oder so siein einem anderen gerichtszwangs geseßen, per viam niutui compassus et requisitionis darzu auch von der Printen Anwaldt einenJeden in sein selbst eigene Seel geschehen,Und sollen dabei die Rhette und Commissary, oder demsolches bewohlen, oder welche sunst darumb ersucht werden, daßselben aidts hochwichtigkeit vmbstendtlich mit gantzen ernstden partheien und pruratoren vorhalten.