— (126) —hörten, über drei Hauptpunkte besonders zu entschei-den, wovon der Schriftsteller Dio folgende zweybemerkt.Erstens hatten sie das Recht, in Sachen sich zuwidersetzen, welche von andern gegen ihr Vorhaben,Meinungen und Urtheile ausgeführt werden wollten.Zweitens da sie Hochheilig (Sacrosancti)waren, so konnten sie denjenigen, von dem sie auchdurch das unbedeutendste Wort beleidigt zu seyn glaub-ten, unverhört und ohne zur Verantwortung zugelas-sen zu werden, gleich als ob seine Person selbst nurzum Söhnopfer herhalten müße, dem Tode überliefern.Schließlich hatten sie die Macht, den Senat zujeder Zeit, wenn es ihnen beliebte, zu versammeln.Tacitus erzählt uns im 51. B. der Annalen,daß Tiberius diese Macht gegen den Senat aus-geübt habe. Gesetze die ihnen nicht in ihren Kramdienten, konnten sie übern Haufen werfen; in ihrenTiteln führten sie diese Gewalt an und berechnetendarin als Tribuni die Regierungsjahren.PONTIFEX MAXIMUS.Gleichwie durch den Titel Imperator, diehöchste Herrscher=Gewalt über Krieg und Friedenden Augustis verliehen war, so gab ihnen auch derEhrenname Pontifex Maximus, die Macht an dieHand, die größte Sorge über Religion und alles, wasmit dem Götterdienst verknüpft war, zu haben undihrem Willen unterzuordnen. Diese Benennung Pontifex Maximus, hat von Octavius Augustusbis auf den Kaiser Gratianus in das 412te Jahr
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