Druckschrift 
Bd. 1 (1819)
Entstehung
Seite
77
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( 77)Schmidt in seiner Geschichte der Teutschen 1. Th.sagt: daß die ersten bürgerlichen Gesellschaften deralten Teutschen das gelehrte Ansehen nicht gehabthaben, welches Cluverius und andre ihnen beilegten,weil die Kultur manche Veränderung hervorbringt.Man muß selbige also nicht betrachten, wie die heu-tigen Regierungs=Systeme. Sie hatten ihre Vorge-sezten, denen die Justizpflege gewisser Gauen anver-trauet war, so wie itzt jedes Dorf oder Amt seinenSchultheis hat; diese Vorgesezten hatten auch ihreBeisitzer, itzt Schöppen. Daß die alten Teutschenkeine geschriebenen Gesetze gehabt haben, wird heutzu Tag allgemein angenommen, weil es ungewiß iſt,ob sie die Schreibkunst verstanden haben oder nicht;jedoch sagten die Römer von ihnen, daß die Gesetzebei ihnen strenger als bei andern Völkern beobachtetwürden.Die Vorgesetzten und Beisitzer sprachen zuerst nachder gefunden Vernunft; zweitens nach der Observanzund Gewohnheit, und drittens, wie man glaubt, nachden so genannten Sprichwörtern, die durch die Er-fahrniß bestätigte Wahrheiten enthielten.Unter andern schrieb Henzius ein sehr schönesWerk de Paroemiis Juris german. unter den darinvorkommenden Sprichwörtern sind viele, welche ge-wisse sowohl Philologische, als rechtliche Bestimmun-gen in sich enthalten. Unsre alten Vorsteher undBeisitzer bedienten sich auch dergleichen Sprichwörtern,die Rechtsfälle abzumachen.Einige Schriftsteller muthmassen, daß die altenTeutschen ihre Gesetze in Reimen gebracht, und durch