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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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1079
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Wallenburg. 1079

104. Wallenburg,

ein im 15. Jahrhundert dem Grafen v. Henneberg und der Abtei Fuldazu gleichen Theilen zustehendes Schloss, dessen Ruinen sich bei Au Wallen-burgunterhalbBrotterode in der Herrschaft Schmal kalden noch zeigen, warim Jahre 1247 von Ludwig v. Franken st ein auf Grund u. Boden der AbteiBreitungen erbaut, und verkaufte Heinrich v. Frankenstein 1326die Hälfte des Schlosses mit seinem Zubehör an die Abtei Fulda, wäh-rend seine Brüder Ludwig und Syboto von Frankenstein ihrenAntheil 1330 an Graf Berthold von Henneberg überliessen. DerFuldasche, später an Würzburg übergegangene Antheil war den Grafenvon Gleichen verpfändet und kam erst 1520 in Hennebergschen Besitz,worauf 1522 das ganze Schloss Wallenburg mit Zubehör, Blutbannund Bergwerken 1522 und 1524 dem Christoph Fuchs zu Lehn ge-geben wurde.

Bis dahin aber war die Hennebergsche Hälfte verschiedenen Ge-schlechtern amtmannsweise auf gewisse Jahre überlassen, so unter An-dern auf die 10 Jahre vom 1. May 1449 bis dahin 1459 den Herren v.Herda, Herrn Fritschen, Philipp dem Aeltern, Philipp dem Jun-gen und Albrecht. Nach Ablauf dieser Zeit übergab aber GrafWilhelm v. Henneberg für sich und seine Brüder Jo hau n und Beritden Hennebergschen Antheil an Wallenburg mittelst Vertrags vom Mi-chaelistage 1459 dem Fdlen Hans von Wangen heim zu Wintersteinund dessen Söhnen Balthasar, Lutz, Apel, Friedrich und Hansenauf 12 Jahre als ihren Mannen und Amtleuten um das Schloss währenddieser Zeit für die Grafen v. Henneberg zu bewahren und zu verthei-digen. Dafür versprachen die Grafen diesen ihren Amtleuten neben derBenutzung aller zu der Veste gehörigen Ländereien und Wiesen, freienFeuerung und Benutzung der Jagd, ein jährliches Deputat von 20 MalterRoggen und 20 Malter Hafer Schmalkaldenscher Maasse und ein FuderWeins alljährlich auf Michaelis zu liefern oder für den Wein den Geld-werth, wie sich derselbe jährlich stellen mag (Urk. 211 der I. Sammlung).

Der Vertrag ist nach Ablauf der 12 Jahre nicht erneuert, und daseiner in Hans des Aeltern Theilung zwischen seinen Söhnen im Jahre1469 nicht mehr erwähnt wird, so vermuthen wir, dass er vielleicht garnicht während der bedungenen 12 Jahre ausgehalten ist, sondern mit demAbleben des Sohnes Lutz, welcher wahrscheinlich auf Wallenburg sass,und vor dem Vater starb, aufgerufen, und das Schloss den Grafen vonHenneberg zurückgegeben ist.

Diese amtmannsweise Uebertragung des Schlosses Wallenburg stehtvielleicht mit der Wiedereinlösung der Pfandschaft in Verbindung, mittelst

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