Treffurt.
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Kosten ausliet'erB und bezahlen, Urkundlich habe diesen Bestallungs-brief unter meiner eigenhändigen Subscription und vorgetruckten Ade-lichen Signet corroboriret und mehrbesagten Collectori wissendlichausgehändigt. So geschehen Fischbach am Abend Michaelis 1676.L. S. Johann Ludwig von Wangenheimb.
Nunfolgen die Possessores, welche itzo die Wangenheim-WintersteinischeSeniorats-Lehnstiicke, in Feld und Fluhr der Stadt Dreffurth ge-legen, in Besitz haben aus denen alten und neuen Registern mit Zu-ziehung ihrer Kaufbriefe, zusammen getragen von Christoph Gra-mem.
Dieses Erbenzins-Register umfasst nun nicht weniger als 92 Kamenerbzinspflichtiger Eingesessener der Stadt Treffurt, deren jährliche Erb-üinsen nach der Grösse ihres Besitzes von einem halben leichten Pfennigbis zu 14% leichten Pfennigen steigt.
Die bei jedem Censiten einzelnen verzeichneten Grundstücke bestehen
1. aus einem Flecklein Garten, Wangenheim-Wintersteinsches Seniorats-Lehn, welches Caspar Laudenbach „vom Herrn Tobias WolffenKectore zu Mühlhaus en am 13. Septbr. 1631 erkauft, gibt jährlich'/2 leichten ,5 Erbzinss und dann wenn solcher Garten verkauft wirdein halb Kopfstück Lehngeld."
Dies war vielleicht die. alte Baustätte einer Wangenheimschen Be-hausung.
2. aus im Ganzen circa 25'/2 Acker Wiesen, deren örtliche Lage, alsJenseits der Badelache , In der Hülsenau und alten Lachen, HinterKeglers Hof, Vor dem Bitterholze, In der *Kalkrösse, und In der Kram-Cammer näher bezeichnet wird.
8. aus circa 94 Acker Feldland, dessen Lage in folgender Weise be-zeichnet wird : „Am Rothen Wege, Unterm grünen Rain, Am Basen,Bei der Thon-Kaute, In der Falkenau, Bei den Falkenhöfer Spitzen,Am Falkenberg, Im Brückcnfelde, In der Böthe, Unter dem BorschierWege, Unter und auf dem Galgenberge, Vor dem Ritterholze, Hinterden Höfen jenseit der Werra, Hinter den Weiden am Gänsewehr,Bei Montagshofe, Im Hundsbache, An der Diebesgasse, Im Lachen-hof, In der Kalkrösse, in der Hülsenau, Beim Steinkreutz in der Fal-kenau, Beim heiligen Stück, Bei der Entenpfütze.
Dass nun trotz aller dieser genauen örtlichen und namentlichen Be-zeichnung der Pflichtigen Grundstücke und Personen im ersten Jahrzehntedes vorigen Jahrhunderts diese Treffurtschen Besitzungen so gänzlich ver-loren gehen konnten, liegt wohl zunächst in der mangelhaften Wahrungder Rechte von Seiten der im Laufe des 18. Jahrhunderts häufig wech-