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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. III. Abtheilung.

schreibt derselbe Landgraf dem gestrengen Heinrich von Rodenbergund seinen Erben 220 Schock Freiberger Groschen, weil er das SchlossTreffurt für ihn gelöst habe, und verheisst Zahlung binnen Jahresfrist,wofür sich Ffricze von Wangenheim, genannt vom Hayne, BitterHeinrich v. Herda, Rudolf Koydil, Herting von Butteler, ge-nannt Troyssche, Berld von Neter der eider, Ticzmann von We-birstete, Hermann von Harstall und Engelhard von homspergbei Strafe des Einlagers zu E seh woge verbürgen.Dresdener Cop.-Buch 2, fol. 140 b -

Es scheinen aber diese letzten beiden Verpfändungen nicht auf denganzen Thüringenschen Antheil gegangen zu sein, denn Eberhard vonBuchenau war daneben in seinem Besitze geblieben, wie daraus hervor-geht, dass Landgraf Balthasar 1400 am Donnerstage nach Mariae Him-melfahrt dem Hermann von Harstall 200 gute Rheinische Guldenschuldig geworden zu sein bekennt, womit derselbe die Hälfte des zumlandgräflichen Drittel des Schlosses Treffurt gehörigen Vorwerks mitseinen Zubehörungen vom Bitter Eberhard v. Buchenau und dessenErben wieder eingelöst hat. Zugleich geht aus dieser Urkunde hervor,dass Hermann von Harstall und Heymbrod von Boineburg, zuGerstungen gesessen, damals Bfandinhaber des ganzen landgräflichenDrittels an Treffurt waren (Dresdener Cop.-B. 2, fol. 249).

1402 auf Maria Geburt wurde diese Verpfändung, jedoch mit Aus-schluss der geistlichen und weltlichen Lehne, für Hermann v. Harstallund Heymbrod v. Boineburg erneuert, und der Pfandschilling dabei zu260 Mark Silbers Erfurtschen Gewichts und 500 Rheinischen Goldguldenangegeben, womit die von Buchenau abgefunden sind.(Dresdener Cop.-B. 29, fol. 25).

Diesen Pfandinhabern waren Ritter Friedrich von Hopfgartenund Ritter Jacob v. Wangenheim, Wangenheimschen Stammes, in derPfandschaft gefolgt, von welchen dieselbe 1413 für 360 Mark Silbers mir]1075 Rheinische Goldgulden auf Heinrich Keudel und Heimbrodund Hermann v. Boineburg überging.

Die Verpfändungen der Ganerben nun nicht weiter verfolgend, keh-ren wir zu den Wangenheimschen Besitzungen in Treffurt zurück, undda finden wir, dass Lutz von Wangen he im, des Stammes Winter-stein, 1390 Freitag nach Oculi dem Hans Gebhard und ConradSchonewetter eine halbe Hufe Landes, welche früher Conrad Ode-rer gehabt hat, unter Vorbehalt eines jährlichen Erbzinses von einemSchilling Landpfennige, zu Erblehen reicht.

Diese lehnherrlichen Rechte der Familie Wangenheim im Bezirkeder alten Herrschaft Treffurt scheinen nun im Wintersteiner Stammeseitdem als Reservat-Rechte des Seniors des Stammes betrachtet zu sein,