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III. Buch. III. Abtheilung.
Eisenach, welche die säcularisirten Güter des Katharinen-Klosters ver-waltete, die auf 509 Häupter berechtigte ausschliessliche Schäferei desKlosters in der Langenhainer Feldmark und den dazu gehörigen Schafhofacquirirt hatte, allmälig durch Ankauf anderer Bauerländereien ein ganzansehnliches Landgut sich in Fischbach gebildet zu haben, welches1684 nach seinem Tode auf seinen jüngsten Sohn den Hauptmann HansBernhard zu Fischbach überging, und bei dessen Ableben im Jahre1701 in Langenhainer Feldmark nicht weniger als 142'/2 Acker artbaresLand und 47 Acker Wiesen enthielt, wovon jedoch 6 Acker, die Herren-Wiese,bei der Schneide-Mühle zu Tabartz lagen und dem Kloster Reinhards-brnnn zinsten, ausserdem besass er noch den Schäfereihof oder die so-genannte Schafhütte bei der Hütten- oder Oelmühle und einen kleinenFischteich bei derselben. Sein 1749 verstorbener Sohn, der Oberforst-meister Hans Ludwig v. Wangen heim, gerieth in Vermögensverfail,und seine Besitzungen, Lehn und Allodium, kamen in Sequestration. DiePrinzliche Chatull-Casse war die Hauptgläubigerin, und machte sich ausder Distrahirung dieser Langenhainer Allodial-Grundstücke bezahlt, wobeidie Schäfereigerechtigkeit der Gemeinde Langenhain käuflich überlassenwurde, und damit endigte der Wangenheimsche Grundbesitz in Langen-hain, wie die Existenz des Guts Fischbach.
61. Langensalza.
Auf die landesherrlichen Einkünfte aus der Stadt Langensalzawaren seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhundeiis den Herren v. Wrän-ge nheim mehrfache Anweisungen ertheilt, aber sie hatten auch Besitzun-gen in der Stadt Salza, und trug der Rath der Stadt eine Mühle vonihnen zu Lehn. In dem 1542 aufgestellten Erbzins-Register des Nach-lasses Friedrichs des Aeltern zum Winterstein, des Stammvatersdes III. Viertels, heisst es:Saltza.Anno dnj xv c xlij Jahr Begister der Zinse zu Saltza.Die Lebesmolen zu Saltza lehennt vnd zinst yhm 1 Nawen gl. zwMichaelis. Denselbigen Zins gibtt Jherlich der ratt zw Saltza, diehatt auch einer des ratths zw lehenn vonn des ratts wegen doselbstnach Inhaltt yhrer verschreybunge dorüber sagende. So offt der le-hentreger stirbtt Soll wider einer die Molen vonn ratthswegen wieobgemelt empfahen vnnd alle mall so offt der fall geschieht x gül-den zw lehengelde gebenn Soll vnverzeuglich one geuerd.
In den späteren Zinsregistern seines Sohns Melchior des Aelternwird diese Lehnsmühle nicht mehr aufgeführt, und scheint diese Lehn-herrlichkeit nach den im städtischen Archive zu Langensalza darüber