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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. II. Äbtheilung.

(nach Kerstlingerodeschen Angaben im Jahre 1360) von den Herzögen v.Braunschweig auch den Pfandbesitz des Hauses Niedeck, welchensie bis zum Jahre 1538 fortsetzten, wo Herzogin Elisabeth als Vormvin-derin ihres Sohnes Erich IL das Haus Niedeck wieder einlöste unddem Hans v. Gl ad eb eck von Neuem verpfändete, in dessen Pfandschaftjedoch schon nach 3 Jahren 1541 Otto von Kerstlingerode der frü-here Pfandinhaher wieder eintrat. Die Pfandschaft ging nun mit dessenAbleben im Jahre 1553 auf seine Söhne über, von denen Heiso Ottoals Brost und Pfandinhaber auf der Niedeck sass, als 39 Jahre späterHerzog Heinrich Julius diese Pfandschaft ihm kündigte und den Ge-brüdern von Veitheim einräumte, welche das Amt durch ihren Amt-mann Johann Harbort in Besitz nehmen Hessen, und dabei in ziemlichtumultuarischer Weise auch nicht allein die allodialfreien Besitzungen derHerren von Kerstlingerode in der Nachbarschaft von Niedeck, son-dern auch C'hurmainzische und Plessische Lehnstücke, welche sie dort be-sassen, als Zubehörungen von Niedeck zu oecupiren suchten, wodurchdie Veranlassung zu einem Processe der Herren von Kerstlingerodegegen die von Veitheim und resp. das Haus Braunschweig-Lüneburgbeim Kaiserlichen Kammergerichtc gegeben wurde, welcher beim Ausster-ben des von Kerstlingerodeschen Mannesstammes seine Endschaft nochnicht erreicht hatte. Aber auch ein zweiter Process von noch grössererBedeutung gegen das Haus Braunschweig trat hinzu, als Hans Wilhelmvon Kerstlingerode, der Bruder von Heiso Otto, welcher von denGrafen von Hohnstein das Schloss Scharzfeld, welches hinter demRücken des Hauses Braunschweig an Churmaiz zu Lehn aufgetragen war,gegen eine bedeutende Summe in Pfandschaft hatte, darum, weil er beimAbsterben des Grafen Ernst v. Hohnstein am 8. Juli 1593 denMainz-sehen Beamten in Gieboldehausen die Besitzergreifung des eröffnetenLehns anheim gegeben hatte, von Herzog Wolfgang von Gruben-hagen ohne Erstattung seines Pfaudschillings vom Hause Scharzfeldvertrieben war.

Beide Brüder, welche vielleicht mehr zu Churmainz als zu Braun-schweig-Wolfenbüttel neigten, und durch den Erwerb von H'erbsleben1580 und von Gebesee 1595 sich auch nach dem Sächsischen Thürin-gen gewendet hatten, scheinen dadurch wohl in Wolfenbüttel nichtgut angeschrieben gewesen zu sein, und findet das rücksichtslose Vorge-hen der neuen Pfandinhaber von Niedeck und deren Amtleute darin ei-nige Erklärung.

Unser Kerstlingerode, jetzt Klein-Kerstlingerode oder Wüst-Kerstlingerode genannt, war nun seit unvordenklicher Zeit im Besitzeder Herren von Kerstlingerode, lange bevor sie Pfandinhaber totNiedeck geworden waren, und hatten sie diese Besitzung weiter als

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