Tungeda.
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Neben den Herren von Wangenheim, welche nach diesen Fulda-schen Traditionen (wenn wir den Walther von Wangenheim demGeschlechte zugehörig annehmen müssen) schon seit dem 11. Jahrhundertin Tungeda begütert waren, erscheinen in den folgenden Jahrhundertenzwar auch die Herren von Erffa, die Herren v. Salza und die Grafenvon Tonna als Besitzer oder Lehnherren über einzelne Grundstücke inder Tüngedaer Feldmark, aber die Herren von Wangenheim warendie Gerichtsherren über das ganze Dorf, wie aus dem Lehnbriefe desLandgrafen Friedrich des Strengen vom 3. Januar 1357, wodurch diedurch den Tod Heinrichs von Salcza heimgefallenen landgräflichenLehne innerhalb der Wangenheim'schen Gerichte den Gebrüdern Frie-drich und Lutz von Wangenheim wieder verliehen werden, wobeiausdrücklich Lehne im Tüngedaer Felde mitgenannt werden, deutlich her-vorgeht. Dass übrigens Tunge da damals zu der freien Herrschaft Wan-genheim gehörte und erst mit dem Schlosse Wangenheim als dessenZubehör 1395 dem Landgrafen Balthasar zu Lehn aufgetragen wurde,geht aus den Urkuuden hervor, wiewohl Tungeda im landgräfl. Lehns-Ver-zeichnisse von 1349 neben W interstein, Brandenfel s mit Grossen-beringen und Creuwola (Craula) als zu diesen Schlössern gehörigeDörfer, mit aufgeführt wird. In dem Vertrage vom 16. October 1349war ausgemacht, dass Lutz der Jüngere (Stamm Wangenheim) nebendem halben Theile am Schlosse Kahlenberg, Beichenbach, Hayna,Tungeda und Getzharterode im Besitz behalten sollte, und währendKahlenberg, Beichenbach und Getzharterode später durch bis-her nicht urkundlich festgestellte Besitz-Veränderungen in den ausschliess-lichen Besitz des Wintersteiner Stammes übergingen, erhielt der Wangen-heim'sche Stamm sich im Besitze von Tungeda und Hayna und erwarbauch dasjenige, was der Winterstein'sche Stamm früher in den Feldmar-ken dieser Orte besessen hatte, allmälig zum ausschliesslichen Eigen-sinne. 1447 am Montage S. Bonifacii erwarb Friedrich IX. v. Wan-genheim von Hans und Eckard von Breitingen einen freien Sie-delhof und 6 Hufen Landes mit ihrem Zubehör an Wiesen und Weidenin Tungeda, welche bis dahin ein Gesammtlehn beider Stämme waren,und trat seinem Vetter Hans dem Aelteren von Winterstein, welcherihm seine lehnherrliche Hälfte an diesem Bitterlehn überliess, dafür seinenvierten Theil an der Lehnherrlichkeit über zwei Siedelhöfe und IIV4Hufen Landes zu Hoch he im ab, welche die rittermässigen MännerHeinrich und Kurd Snocze und Heinrich Archfeld und GrosseHeinrich Archfeld von beiden Stämmen zu Lehn trugen. Vielleichtwar dieser Siedelhof an der Stelle des jetzigen Unterguts gelegen, undbildet die Grundlage desselben, wo Friedrichs IX. Enkel Bernhardseinen Wohnsitz aufschlug, den wahrscheinlich schon sein Vater Hans
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