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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Sonneborn und Nordhofen.

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heim (geboren 28. Septbr. 1788, gestorben 27. August 1852) dem jetzi-gen Kgl. Preuss. Oberstlieutenant Udo (geboren 4. April 1*816) und demjetzigen H. S.-Meiningenschen Oberförster Wilhelm Victor (geb. 2.März 1823), sowie den beiden jüngeren Söhnen desselben FriedrichAugust Wilhelm, dem H. S. Major a. D. Friedrich August Mo-ritz Constantin (geboren 26. Februar 1794) und dem K. HannoverschenKloster-Cammerdirector a. I). Friedrich Hermann Albert (geboren81, März 1807), einen Lehnstamm in diesen Gütern bestellte. SeineSöhne Paul Richard, geboren 24. Januar 1842, und Alfred Julius,geboren 27. Januar 1843, besitzen diese Güter jetzt.

Nachdem nun die sehr bedeutenden gutsherrlichen Gefälle, welchedie Herren von Wangenheim aus Sonneborn zu beziehen hatten,und welche sich, abgesehen von den vielen Geld- und Getreide-Zinsen,welche verschiedenen frommen Stiftungen gehörten, auf beträchtliche Sum-men beliefen, in Folge der eingetretenen Gesetzgebung abgestellt undjetzt wohl sämmtlich abgelöst sind, hat ihre nähere Erwähnung kein In-teresse mehr, und verdient es bloss noch bemerkt zu werden, dass dieGetreide-Zinsen, ausser dem Voigtweitzen und dem Hafer, welcher wahr-scheinlich von gerodetem wüsten Bergland gezinst wurde, und welchebeide in Hägermaasse bestimmt waren, in Sonneborner Maass der Pegelnach festgestellt waren, welches sich zum Hägermaasse wie 8 zu 5 ver-hielt, indem 1 Sonneborner Malter gleich 10 Hager Metzen war, 1Gothaer Malter aber gleich 13 Hager Metzen, ein Fuldasches Malter gleich14 Hager Metzen und das grössere Erfurter Malter gleich 52 Hager Me-tzen oder 3V4 Hager Malter in den älteren Registern berechnet wird.

Die freien Höfe in Sonneborn, deren im 16. Jahrhundert nochsechs, ausser dem Hofe der Augustiner zu Gotha, aufgeführt werden,sind theilweise durch Kauf oder Heimfall mit den Rittergütern in Son-neborn wie z. B. das Wenigen-Gut vereinigt und consolidirt, theils sindsie dismembrirt, und unter die walzenden Grundstücke gerathen.

Die geschlossenen Bauergüter, neben denen eine Mehrzahl walzenderGrundstücke vorkam, scheinen besonders in Folge der Verwüstung desDorfs im 30jährigen Kriege verschwunden zu sein. Im 16. Jahrhundertwird in den Hebe-Registern noch unterschieden zwischen Bauerhöfen, de-ren wohl dreissig bis vierzig gewesen sein mögen, Hintersiedler-Gütern,zu welchen Land gehört, unbebauten Höfen und Häusern, wozu kein Landgehört, und scheint die regelmässige Abgabe vom Haus und Hofe an dieGutsherrschaft in 1 Gans und 2 Michaelishähnen bestanden zu haben,während der Gelderbenzins zwischen 4 f und 18 f wechselte. Seit dem30jährigen Kriege lässt sich dieser Unterschied nicht mehr verfolgen, undist nur noch von Anspännern und Handdienstleistenden die Rede. Wäh-rend die Kirche und Pfarre zu S. Petri und Pauli vor der Reformation

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