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III. Buch. I. Abtheilung.
borene älteste Tochter des ebenerwähnten Cammerherrn Friedrich Jobs;im September 1771, starb aber schon am 30. Xovember 1771 und hatteseine junge Gemahlin zur alleinigen Erbin eingesetzt. Diese seine Witweund Erbin Johanne Friedrike Magdalena Marie von Wangen-heim war noch zwei Male an zwei Gebrüder von Thümmel verheira-thet, und brachte diesen die in ihrer Hand wieder vereinigten Güter desII. Viertels in Sonneborn zu; das s. g. Obergut wurde abgebrochenund in einen grossen Garten verwandelt, wahrend das Wohnhaus auf denUntergute zu einem geschmackvollen Landsitze vom Geheimrath votThiimiuel, dem bekannten Dichter, eingerichtet wurde. Xach dessetTode erkaufte 1824 die von Thümmel'schen Güter der am 25. Octobe;1858 verstorbene K. Hannoversehe Präsident A d olf von Wangenheiawieder, von dessen Enkel Walrab Adolf Alexander Hermann (gelden 29. Juli 1864, gestorben 3. Juni 1873) der Besitz auf seinen OheimW a 1 ]• a b übergegangen ist.
Das s. g. Untergut, welches, wie oben erwähnt, aus dem von WolffVeit erkauften und 1560 bebauten, alten Varenrodeschen, darauf Stich-lingschen und zuletzt Wenigschen freien Hofe bestand, war in der brü-derlichen Tlieilung von 1610 dem jüngsten Bruder Walrab Adolph(geb. 20. August 1589, gestorben 17. August 1639) zu Theil geworden.bei der nach seinem Tode erfolgenden Theilung unter seinen Söhnen fieldas Untergut Sonneborn mit dem Oberschlosse Winterstein seinemältesten Sohne Johann Friede mann zu, nach dessen am 15. Juni 1G74zu Sonneborn erfolgten Tode seine 5 Söhne anscheinend die väterlicheErbschaft erst ungetheilt besessen haben. Später finden wir die beidenSöhne seines ältesten Sohnes Heinrich A d olp h (geb. 17. October 1055.gestorben 25. März 1706), Johann Ernst (geb. 1685, gestorben 1731)Königl. Preussischer Kriegsrath und Christian (geb. 1687, gest. 175-LHerzogl. S Oberstlieutenant im Besitze der grossväterlichen Güter, welcheaber schwer mit Schulden belastet waren. Christian war Besitzer desUnterguts Sonneborn. Seine Söhne, von welchen Walrab Adolph(geboren den 23. May 1726, gestorben 15. Juli 1767) allein lehnsfähigeDescendenz hinterliess, konnten das väterliche Gut nicht behaupten, undverkauften dasselbe für 12000 Mfl. incl. 3000 Mfl. Lehnstamm im Jahre1759 an Adam Heinrich Ludwig den s. g. Surinamer, aus dessenErbschaft das Gut mit dem Obergute, wie wir gesehen haben, in dieHände der Herren von Thümmel überging, von welchen WalraAdolphs Enkel der damalige Kgl. Hannoversche Justizrath Adolf vonWangenheim (geb. den 20. Januar 1797) die Güter im Jahre 1824wieder erkaufte, welcher am 25. October 1858 als Präsident des Kgl. H,Obersteuer-Collegii und des Schatz-Collegii mit Hinterlassung zweier Söhneverstarb, von denen der älteste Georg Friedrich Ernst Dorotheus(geb. den 3. Febr. 1830, gestorben 17. März 1867) die Güter in Sonne-