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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

Ehefrau ffeinen (d.i. Sophie) und deren Kindern und Erben Heinrich,Hans und Jutten das alte Wangenheim'sche Vorwerk zu Schönau mitder Mühle, welches Christian Konigsee und Heinris Phlüger zuEisenach von seinen Eltern für 80 gute Rheinische Goldgulden in Ver-satz gehabt, und welches der genannte Friese von diesen Pfandinhabernwieder eingelöst hatte, als ein Erblehn unter Vorbehalt eines jährlichenErbzinses von einem Schilling Landpfennige. Er verspricht dabei dieErwerberbei aller alten Freiheit, Ehren, Gewohnheiten und Rechten,wie sie von seinen Eltern und ihm selbst hergebracht sein" zu schützen,indem er zugleich anführt, dass ihm dieses Gut allein zu verleihen zu-stehe, und sein Vetter Friedrich daran kein weiteres Recht habe, alsdass der Erbenzins nach des Verleihers und seiner Erben Abgang ihm undseinen Erben zukommen werde. Dieses, zusammengenommen mit demUmstände, dass Schönau in den Lehnbriefen von 1412 und 1425 überWinterstein als ein ;dahin gehöriges Dorf noch nicht genannt wird,auch bei der Vertheilung von Hans des Aeltern Gütern unter seinen Söhnen Schönau wie einige andere Güter, in deren Besitz Hans der Aeltere doch notorisch sich befand, nicht erwähnt wird, lässt darauf schliessen, dass Schönau ein alter freier Allodialbesitz in ähnlicher Weisewie der 1412 dem St. Katharinen-K] oster in Eisenach überlassene Fro-mishof war, und haben wir darin vielleicht noch Ueberbleibsel des altenBesitzthums der Herren von Wangenheim als freie Dynasten in derLupnitzer Mark zu erblicken, während das Stift Fulda den Rest seinerzur Villication Lupnitz gehörigen Güter in Grossen- und Wenig en-Lupnitz, Hetzelsroda, Baurenfeld, Got zharter ode, Hastrungs-feld und Burbach, an das Karthäuser-Kloster zu Eisenach 1414 ver-äusserte, ohne dass der voigteilichen Rechte der Herren v. Wangenheimnoch Erwähnung geschieht. (Horns Leben Friedrich des Streitbaren, p.79Gsq.). Von diesem Allodial-Besitze könnte dann vielleicht durch Wan-genheim'sche Töchter ein Theil an Scharfenberg, ein anderer an Farn-rode gekommen sein.

Neben seinem Alt-Wangenheim'schen Besitzthume in Schönau hatteaber Hans der Aeltere, als er von Eckard v. d. Tann das SchlossScharfenberg mit Zubehör an sich gebracht und Landgraf Friedrichder Einfältige mit Einwilligung seiner Vettern, der Herzöge von Sachsen,dasselbe ihm für 2000 Mfl. sub dato Gotha den 12. August 1436 zu Lehngegeben hatte, auch diejenigen Schartfenberg'schen Besitzungen in Schö-nau mit erworben, welche in dem desfallsigen Zins-Register (Reg. 189der I. Sammlung) aufgenommen sind, und in welchen wir diejenigen Cen-siten erkennen müssen, welche mit dem Schlosse Scharfenberg zu-nächst an Reinhart von Eschwege und von diesem wieder 1458 aufBerld und Hans von Uten rode übergingen, und worin wir die nach-