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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

zu Wangenheim, und von diesem auf Weissenborn überging; obein Zusammenhang mit dem Jannsschen Gute zu Eberstedt stattgefundenhat, wissen wir nicht zu sagen, möchten es aber vermuthen.

Nach der Lehnsspecification von 1844 bestand der Wangenhe'im-Winterstein'sche Besitz in Hoch heim ausser dem Mitpatronus überKirche, Pfarre und Schule damals noch in folgendem

I. Viertel

an Grundbesitzungen: IV2 Acker Wiesen, zum Schieferschloss in Wan-genheim gehörig;an Geld: 3 »f 6 f 6 $ Erbzinse,4 „ 27 „ — „ Geschoss,42 ,, 24 „ 6 „ Dienstgeld,

3 „ 6 ,, 8 ,, Arthgeld54 „ o ,, 2 „an Frucht: 3 Malter Goth. Gemäss Hafer;an Naturalien : 6 Gänse

1 Fastnachtshuhn,18 Michaelis-Hähne;1 Klafter Holz zu fahren und 32 Handfrohndienste.

II. Viertel

an Geld: 3 »f 26 f 7 S) Geschoss von der Gemeinde.

III. Viertelbesitzt nichts.

IV. Viertel.

Nach der Anerkennung der Ermittelung vom Jahre 1825 bleibt nichtsübrig.

an ungetheiltem Familiengut:

1. Seniorats-Lehne und Zinsen.

a) Wintersteiner Stamm allein:

10 4 19 f IV2 # vom Backhause,

1 Gans,

2 Michaelishähne,

Lehnwaare zu 10 pro Cent von 1 Hause, l 3 At Hufen Landes,4 Acker Feldes und 1 einzelner Acker.

b) die Senioren beider Stämme gemeinschaftlich:

1. Lehnwaare zu 10 pro Cent von 1 Hause und vom Backhause;

2. Lehnherrlichkeit über das s. g. Scharffensteinsche Mannlehn-Bittergut,jetzt Johann Georg Helbing gehörig, aus 5Vi Hufe Land. 7V'>Acker Grummets- und 7 Acker Jacobs-Wiesen bestehend;