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III. Buch. I. Abtheilung.
zu Wangenheim, und von diesem auf Weissenborn überging; obein Zusammenhang mit dem Jannsschen Gute zu Eberstedt stattgefundenhat, wissen wir nicht zu sagen, möchten es aber vermuthen.
Nach der Lehnsspecification von 1844 bestand der Wangenhe'im-Winterstein'sche Besitz in Hoch heim ausser dem Mitpatronus überKirche, Pfarre und Schule damals noch in folgendem
I. Viertel
an Grundbesitzungen: IV2 Acker Wiesen, zum Schieferschloss in Wan-genheim gehörig;an Geld: 3 »f 6 f 6 $ Erbzinse,4 „ 27 „ — „ Geschoss,42 ,, 24 „ 6 „ Dienstgeld,
3 „ 6 ,, 8 ,, Arthgeld54 „ o ,, 2 „an Frucht: 3 Malter Goth. Gemäss Hafer;an Naturalien : 6 Gänse
1 Fastnachtshuhn,18 Michaelis-Hähne;1 Klafter Holz zu fahren und 32 Handfrohndienste.
II. Viertel
an Geld: 3 »f 26 f 7 S) Geschoss von der Gemeinde.
III. Viertelbesitzt nichts.
IV. Viertel.
Nach der Anerkennung der Ermittelung vom Jahre 1825 bleibt nichtsübrig.
an ungetheiltem Familiengut:
1. Seniorats-Lehne und Zinsen.
a) Wintersteiner Stamm allein:
10 4 19 f IV2 # vom Backhause,
1 Gans,
2 Michaelishähne,
Lehnwaare zu 10 pro Cent von 1 Hause, l 3 At Hufen Landes,4 Acker Feldes und 1 einzelner Acker.
b) die Senioren beider Stämme gemeinschaftlich:
1. Lehnwaare zu 10 pro Cent von 1 Hause und vom Backhause;
2. Lehnherrlichkeit über das s. g. Scharffensteinsche Mannlehn-Bittergut,jetzt Johann Georg Helbing gehörig, aus 5Vi Hufe Land. 7V'>Acker Grummets- und 7 Acker Jacobs-Wiesen bestehend;