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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

Hinsichtlich der abgesondert liegenden Schnepfenhart ist bereits aneiner anderen Stelle bei Gelegenheit der Erörterung der Lehns-Verhält-nisse erwähnt, dass dieselbe gegenwärtig unter Königlich PreussischerHoheit liegt, und zum Kreise Langensalza gerechnet wird. Be'i Gele-genheit der neuen Grundsteuer-Veranlagung in der Preussischen ProvinzSachsen ist das Areal zu 308,26 Preussischen Morgen angenommen, wo-von 0,03 M. für Gebäuderaum und 6,32 M. für Wege abgesetzt und301,91 Morgen als Holzbestand unter dem Gemeindebezirke Mulverstedtmit 44 Sgr. pro Morgen Peinertrag, also zu einer Grundsteuer von 4 Sgr,3 Pf. pro Morgen angesetzt sind.

Das Theilnahme-Verhältniss des I. und II. Viertels an den Erträg-nissen ihrer gesammtschaftlichen Waldungen war ursprünglich so be-stimmt , dass beide Viertel gleich untereinander theilten, und theilten imI. Viertel die beiden Branchen Wangenheim (von Friedrich Jobststammend) und Sonnneborn-Brüheim (von Hans Reinhardt stam-mend) unter sich wieder gleich. Als aber die erste Branche ausgestorbenwar und die Sonneborner Linie mit Ausschluss der Brüheimer als demGrade nach näher ihr succedirte, vereinigte nun diese Linie die Wan-genheim'sche Hälfte der halben Waldnutzung am Hainich mit ihremSonneborner vierten Theil, während die Brüheimer Linie nur den viertenTheil der Hälfte, wie bisher bezog.

Im IL Viertel theilten sich Hans Friedrichs drei Söhne BernhardWilhelm, Kraft Friedrich und Walrab Adolph in ihre Hälfte ebenfallszu gleichen Theilen, so dass jeder Bruder also '/6 der ganzen Waldung aufseine Kachkommen vererbte, Bernhard Wilhelms Stamm veräusserteseine Besitzungen im vorigen Jahrhundert an die Frau von Thümmel,geb. von Wangenheim, mit dem Obergute zu Sonneborn und acqui-rirte diese auch von den Erben des Majors Christian von Wangen-heim das Untergut Sonneborn, welches 1/3 der Erbschaft WalrabAdolphs von Wangenheim repräsentirte, während die übrigen %durch den Schaf hof zu Brüheim repräsentirt wurden. Der Schaf hol'zu Brüheim war aber wiederum so getheilt, dass 1/3 desselben an Hrn.v. Etzdorf und von diesem wieder an die zu Brüheim gesessene Liniedes I. Viertels kam, während die übrigen 2/3 Schaf hof in die Hände desGutsbesitzers Johann Jacob Schleip kamen, von welchem die Brühei-mer Linie des I. Viertels in neuster Zeit diesen Guts-Antheil ebenfallsacquirirte, und dadurch den ganzen Schafhof wieder vereinigt an die Fa-milien brachte. Die von Kraft Friedrich stammende Linie starb 1812aus, und seine Besitznachfolger wurden die Agnaten von Walrab AdolphsStamm, von welchen jetzt der Hannoversche Amtmann Freiherr Ernstv. Wangenheim und der Rittmeister Walrab Freiherr v. Wangen-heim Besitzer des Rothen-Hofs zu Wangenheim und des betreffenden