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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Haynich.

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Utterodt bei Hesswinkel an den früheren Besitz des gleichnamigenBurgmanns-Geschlechts zu Wangenheim erinnert.

An diese Waldungen, welche zur Herrschaft Wangenheim gehör-ten, und sich also im theilweise privativen, theilweise gemeinschaftlichenBesitze beider Stämme, und im Wintersteiner Stamme wieder theilweiseim privativen Besitze des IV. Viertels, theilweise im gemeinschaftlichenBesitze des IV., des I. und IL Viertels nach verschiedenen Verhältniss-zahlen, und zum grösseren Theile wieder im ungetheilten Gesammtbesitzedes I. und IL Viertels befanden, schlössen sich nun wieder privative\Yaldbesitzungen des IV. Viertels als Zubehör zu den durch die Winter-steiner Lehnbriefe verliehenen Wüstungen Hütscherode, Wolffstalund Hesswinkel an, welche die Besitz- und Grenz-Verhältnisse nochverwickelter machten, während andrerseits doch im Interesse einer ratio-nellen und nachhaltigen Forstwirthschaft die Zusammenhaltung grösserer'Waldcomplexe durchaus nothwendig erschien. Diese Umstände führtennun, nachdem die Güter des IV. Viertels im Jahre 1844 wieder an dieI. Branche des III. Viertels gefallen waren, und der Graf von Wangen-heini als Mitbesitzer dieser Güter und alleiniger Besitzer der Wangen-heim-Wangenheim'schen Güter der Haupt-Interessent war und eine zweck-mässige Vereinfachung der Verhältnisse unter der sachverständigen Lei-tung des Oberforstmeisters Ernst Friedrich v. Wangenheim wünschteund begünstigte, dahin, dass zunächst eine genaue neue Vermessungsämmtlicher Wangenheim'scher Besitzungen am Haynich im Jahre 1846eingeleitet wurde, woran sich eine forstliche Taxation der Waldungenanschloss, welcher eine neue Eintheilung und Zusammenlegung der For-sten der verschiedenen Besitzer folgte, deren allseitig befriedigende Re-sultate dann schliesslich in dem am 17. August 1851 und später von al-len Betheiligten vollzogenen Vertrage über die Zusammenlegung der v.Wangenheim'schen Forsten am Hainich zusammengefasst sind.

Nach diesem Vertrage gestalteten sich nun die Besitz-Verhältnissevor der Zusammenlegung in Ansehung der sämmtlichen in' dieses Thei-kmgsverfahren gezogenen Grundstücke so, dass

wegen des IV. Viertels exclusive der Hütscheroder Feldhölzeran Holzbestand an Wegen u. Blossen an Laitenu. Triften im Ganzen1276 Ack. 7 G R. 40 Acker 128 DB. 95 Acker 98 DB. 1412 Ack. 93DE.

taxirt zu 153,752$

von Seiten der Gesammtschaft des I. und IL Viertels688Ack. 91 [HB, 31 Acker 51 QR. 162Acker74rjR. 882Ack.76QEt.

von Wangenheim-Wangenheimscher Seite taxirt zu 71,341 $

788Ack.l34QIl. 26 Acker 35 \JR. 15 AckerQR- 830 Ack. 29 [JR.

________________ taxirt zu 62,354 4

8758 98 ,, ' '98~ 74 273 V 323125",, 58 " '

Taxwerth 287,501 Thaler.

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