Brüheim.
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vereinigt hat, welches daher jetzt im alleinigen Besitze des Wangen-heim'sehen Grudeigenthums in und vor Brüheim sich befindet.
Die beiden Stämmen in Brüheim ausserdem früher zuständig ge-wesenen Aufkünfte an Lehngeldern und Erbzinsen sind in Folge der Ge-setzgebung vom Jahre 1848 und daran sich knüpfender Ablösung in derNeuzeit gänzlich beseitigt.
Wie der Steinhof zu Brüheim jetzt aussieht, zeigt die Abbildung.
Das bei der Theilung zwischen dem I. u. II. Viertel des Wangen-heim-Winterstein'schen Stammes dem I. Viertel zugetheilte Gemein-de^Backhaus zu Brüheim ist im Laufe des vorigen Jahrhunderts ver-kauft worden.
Im 13. und 14. Jahrhundert begegnet uns urkundlich der Namen deBrüheim auch als Familien-Namen, ob damit aber ein rittermässiges Ge-schlecht bezeichnet ist, oder ob vielleicht Glieder des TJtenrode'schenoder Schaff'schen Geschlechts sich nach ihren Besitzungen v. Brüheimgenannt haben, bleibt zweifelhaft.
1402 bestand die Dorfs-Vormundschaft aus Joh. Hoffmann Heim-biirg, Johann Eckersleben, Härtung Vogt und Peter Weibe-jahl, welche von Herrn Johann v. Salza 60 Schock fürs Dorf leihen(Reg. 187 der IL Sammlung).
Gegenwärtig besitzt die I. Branche des I. Viertels in Brüheim al-lein den consolidirten Grundbesitz der drei combinirten Güter, Steinhof,Untergut und Schafhof mit einem Flächen-Gehalte von resp.
1. an Haus-, Hof-, und Gartenflächen 13 Acker 6,6 DR-
2. an Ackerland............690 „ 32,4 „
'6. an Wiesen............. 40 „ 85,6 „
im Ganzen 743 ,, 124,6 „in Brüheimer Feldmark, während nach der letzten im Jahre 1844 auf-gestellten Lehnsspecification neben dem Grundbesitze der drei Güter inBrüheim:
das I. Viertel'6 4 lf 2 §) Geld-Erbzinse, 2 Malter 3'/4 Metze H. M. Hafer, 51/4Gänse, 23'/4 Michaelis-Hähne und 1/2 Fastnachtshuhn;
das IL Viertel22 f 3'/ 2 h Erbzinse, % Malter Korn, l>/ 8 Mltr. Gerste, ll/j Mltr.Hafer Hager M. und l'/j Mltr. Korn, P/2 Mltr. Gerste Gothaer Maass,2 Gänse, 4 Hähne und Lehne, mehrere Häuser und Grundstücke;
das III. Viertel1 f 6 S> Erbzinse, 2 Metzen Hafer Hager Maass und die Lehnemehrerer Aecker;
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