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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

xiu. Go- j) as 'Witthum war also nicht allein sehr reichlich bemessen, sondern derSohn scheint auch der Mutter seinen Sitz zu Wangenheim ganz zurBenutzung überlassen und sich einen eigenen Herrensitz zu Hütsche-rode erbaut zu haben, wo er fortan seinen Wohnsitz aufschlug, wenig-stens zeigt die Bemerkung 3 zu dem Vertrage vom l.May 1587, welchenwir oben bei seinem Vetter Balthasar näher erwähnt haben, dass Bern-hardt damals Hütscherode bewohnte, und noch 3 Häuser auf seinemLande hinter dem Schafhofe bauen wollte und ein gleiches von seinem Vetterwünschte, dafür aber als Grund anführt:domit ich nicht alleine so hoben sitze."

Er wurde von den Herzögen Johann Casimir und Johann Ernstgemeinschaftlich mittelst Dekrets vom 7. Oct. 1597 zum Beisitzer des zuCoburg errichteten Hofgerichts ernannt, und war zw T ei Mal vermählt, inerster Ehe mit Anna oder Agnesa von Hagen aus dem Hause Gros-sen-Gottem, einer Tochter des Christian v.Hagen und der Elisa-beth von Hardenberg (welche sich 1551 verlobten). Diese erste Ge-mahlin war jedenfalls die Mutter der beiden den Vater überlebendenSöhne Johann und Friedrich, und wahrscheinlich auch der an Jlel-chior den Jüngern (III. Viertel) verheiratheten Tochter Elisabeth, undwerden wir ihr Ableben wohl in der Zeit zwischen 1582 und 1585 an-nehmen dürfen.

Bernhard schritt nun zu einer zweiten Ehe mit Dorothea vonCreuzburg, der Tochter des 1582 verstorbenen Georg v. Creuzburgauf Scherbda und der Beata geborenen Zenge von Hallungen, einerTochter des Ernst Zenge auf Hallungen und seiner Gemahlin gebo-renen v. Harstall, und Schwester des Friedrich Burckhard Zenge,dessen Tochter Luttrud, verwitwete Vogel, die zweite Gemahlin Bal-thasars v. Wangenheim zu Grossenbehringen war, wie wir obengesehen haben. Da mit dem Tode des Georg von Creuzburg, wel-cher nur Töchter hinterliess, das Gut Scherbda heimfiel, die Witwe aberdas Gut ihren Töchtern conserviren wollte, so war sie es, welche ihrenBruder Friedrich Burckhard Zenge veranlasste, dieses heimgefalleneLehngut von der damaligen Herzoglichen Vormundschaft zu erkaufen, und,da es ein Mannlehngut war, die Belehnung mit demselben nachzusuchen,welche Friedrich Burckhardt Zenge auch nach erreichter Mündigkeitder Söhne Johann Friedrich des Mittlern vom Herzoge Johann Ca-simir unterm 4. April 1589 empfing. Der Kauf war jedoch für Eech-nung seiner Schwester geschehen, und diese verkaufte nun 1598 das Gutwieder ihrem Schwiegersohne Bernhardt von Wangenheim, wel-cher auch für sich und seine männliche eheliche Descendenz nun die Her-zogliche Belehnung mit diesem Gute erlangte. Die übrigen 3 Töchter desGeorg v. Kreuzburg waren, wie aus den Dokumenten von 1606 (Uro.441 der II. Sammlung) hervorgeht, die Ehefrauen des Hans Just Treusch