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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Wiuterstein. IV. Viertel.

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2. Balthasars Kinder:

a) Töchter: 1. Regina, nach Königs Ahnentafeln (II, p. 1176) Ge- xm. g«.

mahlin des Friedrich Jobst v. Wangenheini, I.Viertel; 2. Ca- n6rati0n -tharina, nach König I, p. 534 Gemahlin des Andreas v. Teut-leben zu Laucha; 3. Maria Mag dalena, soll Gemahlin des Hein-rich Werner Janus von Eberstedt gewesen sein, nach demStammbaum des Matthias Heinrich Janus beim Oberhofmarschall-Amt zu Dresden 1734 aufgeschworen.

b) Söhne: 92. Apel, geboren 1547, gestorben 1569 vor dem Vater;

93. Bernhardt.

85. Balthasar (15461628),der einzige den Vater überlebende Sohn Friedrich des Mittleren, waram 15. April 1546 zu Salzungen geboren, wurde von seinen Elternfrühzeitig in Gottesfurcht erzogen und dann etwa 14 Jahre alt nach Gothain die Schule geschickt, wo er 1 '/a Jahr verweilte und dann nach Eise-nach zog, wo er unter Johann Cottas Leitung noch 3'/4 Jahre sicheifrig für die akademischen Studien vorbereitete und dann die UniversitätJena besuchte, wo er 6 Jahre lang studirte, und hauptsächlich auch derTheologie obgelegen, zu welcher er stets eine grosse Iseigung gehabt.

Der Tod seiner Eltern führte den nun 25jährigen jungen Mann vonder Universität zu Haus, und schritt er nun am 30. Juni 1573 zur Ehemit der Schwester seines Schwagers Heinrich von H an st ein, der Jung-frau Margaretha von Hanstein, einer Tochter des 1566 verstorbenenHans von Hanstein zu Ershausen und der Gertrud von Har-stall, mit welcher er 1000f erheirathete, über welche er am 6. Sep-tember 1574 seinen Schwägern Werner und Heinrich von Hansteinzu Eisenach quittirte (Hanstein'sches Urkundenbnch 443). Die Ehewar eine glückliche, fromme und gottselige, wurde aber mit Kindern nichtgesegnet. Dieser Umstand gab die Veranlassung, dass Balthasar am1. May 1587 mit seinem Vetter Bernhardt als nächsten Agnaten einenVertrag schloss, wonach dem Lehnsfolger alle bis dahin gemachten Acqui-sitionen an allodialeu Grundstücken und unbeweglichen Gütern verbleiben,und derselbe unter Uebernahme aller etwa vorhandenen Schulden denLand-Erben dafür die Summe von 4000 Gülden unter der Voraussetzungersetzen solle, dass Balthasar die noch vorhandenen väterlichen Schul-den im Betrage von 4220 Gülden 20 Gr. noch bei Lebzeiten abtragenwürde, wäre dies nicht der Fall, so solle den Land-Erben nur soviel da-von erstattet werden, als wirklich darauf abgetragen sein würde (Ivro.439 der IL Sammlung).

Dieser Vertrag ist ein Beleg für das gute Einvernehmen beider Vet-tern, welche auch sonst oft in Gemeinschaft handelten und beide gleich-

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