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Stamm Winterstein. III. Viertel. I. Linie.
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lebte, in dessen Concurs aber ihr gesammtes Vermögen einbüsste, und XVIG °-schliesslich vom Oberhofmarschall August Wilhelm als nahe Ver-wandte unterstützt und in Wake aufgenommen wurde, wo sie im Jahre1766 noch lebte und von August Wilhelms Sohn Georg Augustunterhalten wurde. Da sie in dem Waker Kirchenbuche nicht als dortverstorben aufgeführt wird, so scheint es beinahe, als ob sie noch 17GGWake wieder verlassen hätte, und vielleicht bei ihren mütterlichen Ver-wandten, denen von Hopfgarten in Mülverstedt, ihr Leben beschlos-sen haben möchte.
Von den Söhnen war der zweite (Nro. 254) Johann Friedrich be-reits am 7. Februar 1703 als Kind gestorben, und haben wir uns hiernur noch mit
253. Johann Ludwig,
Hans Bernhardts ältestem Sohne, zu beschäftigen, welcher, da er an-scheinend 1719 zur Mündigkeit gelangt, beim Tode des Vaters höchstens3 Jahre alt gewesen sein wird, und daher ungefähr 13 bis 14 Jahre altgewesen sein dürfte, als er am 5. August 1710 auch seine Mutter ver-lor und nun unter die Vormundschaft Friedrich Heinrichs v. Wan-genheim kam, während den Schwestern in der Person des FriedrichAdolph von Hopfgarten ein besonderer Vormund gegeben war.
Diese beiden Vormundschaften geriethen nun sofort in processualischeStreitigkeiten über die Erbtheilung zwischen dem Bruder und den beidenSchwestern, welche dadurch sehr verwickelt wurden, dass die durchHans Bernhardts Testament eingesetzte Vormünderin Mutter, die Wirt-schaft ohne Aufnahme eines genügenden Inventars und mit einer sehrmangelhaften Rechnungsführung fortgesetzt hatte, und nun umsomehrgrosse Verdunkelungen eingetreten waren, als Hans Bernhardt denantichretischen Besitz des halben Vorderguts Win terstein nur mit frem-dem Gelde und dem Paraphernal-Vermögen seiner Frau erworben hatte,und die Schuldenlast unter der Verwaltung der Witwe gestiegen war.Die beiderseitigen Vormünder führten nun in weitläuftigen Processschriftenihrer Anwälte während der ganzen Dauer der Minderjährigkeit des HansLudwig diese Streitigkeiten zum alleinigen Vortheile ihrer beiderseitigenAdvocaten fort, und überliessen es schliesslich dem Pupillen Hans Lud-wig sich 1719 nach erlangter Volljährigkeit mit seinen Schwestern zuvergleichen, deren Forderungen damals auf 3335 Mfl. 3 f 42/ 3 ^ festge-stellt und zu deren Sicherstellung 1720 und 1727 gerichtliche Verabre-dungen getroffen wurden, welche aber den Zweck verfehlten, da HansLudwig durch die übrige ihm auf dem Halse liegende Schuldenmasseerdrückt, nicht Rath schaffen konnte, schliesslich in Concurs gerieth, dasAllodialgut Fisch bach sowie seine Sonneborner Besitzungen schon vor
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