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Stamm Winterstein. III. Viertel. I. Branche.
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eingetretenen Tod Herzog Johann Friedrichs die Regierung im Für-^-J* 8 "
stenthume Calenberg und Göttingen antrat, scheint ihm HartmannLudwig bald dahin gefolgt zu sein, und auch hier wieder seine Funk-tionen als Oberforst- und Jägermeister übernommen zu haben, wenigstensfinden wir ihn 1G82 und 1683 schon als solchen genannt, wenngleichauch der Ober-Jägermeister von Moltke aus dem Hofstaate des verstor-benen Herzogs mit in die Dienste Herzogs Ernst August übergetretenwar wo er 1692 bekanntlich, in eine Verschwörung zu Gunsten desPrinzen Maximilian verwickelt, sein tragisches Ende auf dem Schaffetfand. So lange Moltke noch neben Hartmann Ludwig v. Wangen-heim in derselben Charge fungirte, scheint Moltke doch besonders fin-den Harz und Solling angestellt und später mehr auf den Hof-Dienst be-schränkt gewesen zu sein, während im Fürstenthume Calenberg und Hoya-schen die Forstverwaltung vonll artmannLudwig speciell wahrgenommensein wird. Von 1692 an war derselbe einziger Oberforst- u. Jägermeisterdes neuen Churfürsten, und blieb auch nach dem Anfalle des Fürsten-thums Lüneburg durch den Tod des Herzogs Georg Wilhelm an derSpitze der gesammten Forst- und Jagd-Verwaltung des HannoverschenChurstaats bis zu seinem Tode im Decbr. 1718.
Durch das Testament seines am 9. Januar 1684 verstorbenen Vaterswar Hartman Ludwig und sein jüngster Bruder Hans Bernhard zuErben eingesetzt, der dritte den Vater überlebende Sohn Ernst aberausdrücklich von der Erbschaft im allodio ausgeschlossen, und auf seinenAntheil am Lehn beschränkt, während die einzige überlebende TochterAnna Sybilla, verehelichte v. Dörnberg, sich mit dem Bruder über dieväterliche Erbschaft stritt, an welcher sie trotz ihres Verzichts Ansprüchezu haben glaubte. Nachdem ein erster Keeess-Eutwurf vom 23. Februar,wonach der jüngste Bruder sämmtliche Immobilien, Lehne und Erbe, weiler sich nicht verheirathen wolle, gegen eine Leib-B.ente abtreten wollte,nicht zur Vollziehung gekommen war, theilten sich, nach vorgängiger Thei-lung der Mobilien, der Activ- und Passiv-Capitalien in zwei Theile, dieBrüder auch in die Immobilien, Lehn und Erbe dergestalt, dass jedervom Lehn ein Drittel und vom Erbe die Hälfte erhielt, Hans Bernhardaber Fischbach als seinen Kittersitz erwählte, während Sonnebornmit 127'/4 Acker als i j- i des Bitterlandes und 178 Acker Bauernländereiund 17 3 /4 Acker Ilitterwiesen, 21/2 Acker Bauerwiesen und 5 Acker Ge-meindetheil in Sonneborner Flur, sowie 30 Acker von der Gemeinde Son-neborn an Hans Ludwig versetzte Wiesen auf Hartmann Ludwigfielen. Auch die Erbzinsen an Geld, Getreide und Geflügel wurden indrei Theile getheilt, wogegen die Wintersteiner und Sondraer Waldungenmit den übrigen Vettern des III. Viertels, ebenso wie die Jagden im un-gedienten Besitz verblieben. Dieser Sonneborner Besitz erweiterte sich