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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

xvur( ' e -reduri2-, in welcher namentlich auch das Verhältnis der Braut zu den

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unmündigen drei Kindern aus den beiden früheren Ehen ihres künftigenGemahls festgestellt war, von den sämmtlichen Betheiligten vollzogen, aufSeiten des Bräutigams neben ihm selbst und seiner Mutter, von seinemOheime Georg Friedrich von Wangenheim zu Sonneborn unddessen Sohne Friedrich Bernhard, von Seiten der Braut (welchesich selbst französisch unterschrieb Friderique Louyse de Keudel),von der Mutter Sophie Juliane von Keudel, geb. von Graefen-d,prf und von deren Bruder Johann Ludwig von Gräfendorf alsVormund für Herrn Adolph Christians von Keudel hinterlasseneKinder als Herrn Heinrich Walrab, Sophia Amalia, FriederikeLouise und Christiane Charlotte von Keudel, auch unterschriebder Mündel Heinrich Walrab, welcher bereits als Hauptmann in derHessischen Fussgarde diente, und also wohl der Majorennität, welche inHessen das 25. Jahr erforderte, nahe stand, die Ehestiftung seiner Schwe-ster selbst mit. Die Ehe wird bald darauf vollzogen sein, und überlebtenaus derselben vier Kinder, 2 Töchter und 2 Söhne, den bereits am 3.März 1769 im kräftigen Mannes-Alter von 45 Jahren verstorbenen Vater.

Seine dritte Gemahlin weilte als Witwe nach dem Tode ihres Ge-mahls noch länger als 36 Jahre unter den Ihrigen, und lebte ihr Anden-ken noch durch die folgenden Generationen im Volks-Munde zu Brü-heim und Sonneborn, unter der Bezeichnung derFrau Gnaden vonBrüheim". Sie war nach allen Richtungen hin eine tüchtige Frau, wel-che sich des Hauswesens gut annahm, und für die Erziehung ihrer dreiStief-Kinder wie ihrer eigenen vier Kinder in gleicher Weise mütterlichsorgte, denen sie als bestes Erbtheil die innigste und bis ins höchsteAlter fortdauernde gegenseitige Geschwister-Liebe und Einigkeit hinter-liess. In der Nachbarschaft und Verwandtschaft war sie eine hochange-sehene Autorität und wurde nach allen Seiten hin um Hülfe und Rathangegangen, besonders oft wurde sie aber im weitesten Umkreise ihrerVerwandtschaft und Bekanntschaft zu Gevatter gebeten; das von ihr dar-über geführte interessante Verzeichniss umfasst in dem 56jährigen Zeit-räume von 1749 bis 1805 nicht weniger als 45 von ihr angenommeneGevatterschaften. Auch ein Neger, weichender s. g. Sufinamer Wan-genheim mitgebracht hatte, und welcher 1762 am 19. Februar sich alsHeinrich Ludwig Sardam taufen Hess, bat sie darum bei seiner Taufedie Stelle einer Taufzeugin zu übernehmen, ob sie aber dieser Bitte ge-willfahret, ist ungewiss, da dieses Pathenkind nicht mit aufgezeichnet undnur der Gevatterbrief eingeheftet ist. Die letzte Eintragung lautet:

45. den 16. 8br. 1805 hat mich der Herr Oberforstmeister vonWangen heim zu Sonneborn zu einer Tochter zu Gevatter gebä-