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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IL Buch. II. Abschnitt.

XII. Ge-neration.

nutz vnnd zu gute auffnemen. Wir wollen auch das er nebenvnnferm fchultes oder fchoffer was die fteigende vnd fallende artikelbetrifft, ein mitwiffenn habenn, welehs auch mit feinem bedenkengehandelt vnd furgenommen werden rolle. Er foll auch auf vnnfernfchultheis zu Eiffenach vnd fchoffer zu gerftungenn vnd andervnfer Diener in vnnfernn ampten Eifenach, Gerftungenn vndHaufsbreitenbach, fovil Ime möglich aufffehen vnd acht habenn,das fie Irer ampt vnnd dienft mit hochftenn vleis wartenn, vnd allesdas thun, das die notturfft in Ides ampt vnnd dienft erfordert, vndir beftallung vnd entpfangne Ordnung aufsweifst.

Vff das genanter vnnfer amptman vnnfere ampte vnd dinlte fovilftatlicher gewarten möge, haben wir vns des mit Ime voreiniget,das Ime Jerlich nachfolgende ftucke aus vnfer cammer vnd amptfollen gereicht werden,

Nemlich 179 gülden halb walpurgis vnnd halb michaelis nechft künf-tig anzufahen,

11 malder kornn 21 malder haffern 14 tonnen bier, 3 maftfchweine2 Lammesbeuche 1 tonne Hering 15 Schock Eier2 Crift brodt 16 femmeln 13 Kefe 14 metzen Mähen 150 michels-huner 322 faftnachthuner 25 "ä vntzlitt

7 wöchentliche dinftfifche, der fein 2 einer 2 f 8 fy, 4 Ider 1 f

8 S) vnnd einer 1 f 4 fy wirdig

Die efelwifen, Ein teich zu winterfhaufen, Holtz zu bequemli-chenn feuerwerge,

Was aber andere Zins nutzunge vnnd einkomen in vnfern amp-ten fein, klein oder gros, nichts ausgefchlofsen follen vns zu gutealle Jar durch vnfere fchulteis vnd fchoffer eingenommen vnd vor-rechnet werden,

Darauff hat vns obgedachter vnnfer amptman geWbnliche pflichtgethan, vnnfern fchaden zu warnen, frommen zu werben, den Amp-ten wie berührt treulich fürzufein, vnd fich daran haldenn als einemfrommen vnd getrewen Diener aus billickeit geburet vnd zuftehet,Auch daneben mit in feine pflicht genommen, was einem Amptmannvormoge der erbeynung zu fchweren auffgelegt ift, lauts der nottel,fo derhalben vorabfchiedet, Alles trevlich vnnd angeuerde. Zu vr-kunt mit vnferm auffgedruckten fecret befigelt. Geben zu Tor-gow etc.

Dem mit der Einführung des neuen Amtmanns beauftragten HauptmannEwalt v.Brandenstein war durch besondere Instruction noch-aufgegeben,dem Rentschreiber Günther Herwagen Einsicht von der Wangen-heim'schen Bestallung zu geben, um sich wegen der Besoldung das Ho-thige zu notiren, dann aber auch, wenn der neue Amtmann geneigt sei,