Stamm Winterstein. I. Viertel.
469
vnd haber Zinfe huner oder genfe, den Im andern So haben wir xn - G «-
^ t neration.
uns doch verglichen, das fich ein Iglicher feines regifters halten foll,was daffelbige ausweifet vnd darinnen befunden wirth.
Es folgen nun wieder einige Bestimmungen über die Benutzungder Gebäude für eine zweijährige ITebergangs-Periode, dann aber die speci-elle Verzeichnung der Ackerländereien und Wiesen in Sonneborn undBrüheim nach den 3 Feldern u. s. w. und schliesst:
Item dis ift ungetheilt Item die zehen acker wiefen in den Sundervnd am Kalenberghe feynt vngetheilt, defsgleichen die 2'/2 ackervnd 1 viertel wisen So meyn bruder vnd ich geloft haben auch nichtgetheilt. Der möller gibt 1 fchok von dem einen fleck vor der molln,wir mögens ihm nehmen, wenn wir wollen.
Item der grunth In alden gruben ift vngetheilt, die wiefen am hopf-fenberge und im Lerchenberge (eynth vngetheilt, vnd Im delbach,die wir haben reuhmen laffen, theilen das gras odder hawens zugleich.Item Hans Joeoff zu Winterftein hat 6 acker rodelandes ift vn-getheilt gibt je von 1 acker '/2 gother malder haffer.Item Ditterich Steffen hat 12 acker landes in der Sunder ift vn-getheilt gibt, was tregt, von je eynem acker eyn heger viertel.Man sieht aus diesem Aktenstücke, dass sich diese Theilung nichtauf die von Erasmus angefallene Erbschaft beschränkte, sondern dassauch sonstige Gegenstände, welche bisher unter den Brüdern gemeinschaft-lich oder anders vertheilt gewesen waren, mit in diese Theilung gezogenwurden, während immer noch die Forsten, die Wüstungen und ein gros-ser Theil der Wiesen und der Ackerländerei zwischen den beiden Brü-dern gemeinschaftlich und unvertheilt blieb, in Ansehung einiger Stückehiervon aber 1548 eine weitere Auseinandersetzung verabredet und aus-geführt wurde, welche die Wüstung Hesswinkel, die dortigen Aeckerund das zugehörige Gehölz, sowie die Baustätte daselbst, die Forsten amHainich wie zu Winterstein, Sondra und bei Kälberfeld mit dendortigen Ländereien, die Wiesen bei Schönau und die Forellenfischereienumfasste (Nro. 393 der II. Sammlung). Neben diesen auf seine Besitz-Verhältnisse gerichteten Handlungen hat er sich aber auch im öffentlichenLeben, nachdem seine Stellung als Gräflich Schwarzburgscher Rath mitdem Tode des Grafen Heinrich des Aeltern 1538 zu Ende gegangenwar, noch ferner tüchtig versucht, und wird in der folgenden Zeit schon1539 von Seiten der Herzoge von Sachsen, sowohl des Churfürsten Jo-hann Friedrich, als später von dessen Söhnen und namentlich von Jo-hann Friedrich dem Mittlern als Herzoglicher Bath bezeichnet. OhneZweifel war auch Friedrich der Aeltere der Herzogliche Rath, welcherim Jahre 1553 mit Justus Menius nach Königsberg in Preussen ge-schickt wurde, um auf Verlangen des Markgrafen Albrcht von Bran-