Stamm Winterstein. I. Viertel.
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scheint nun auch für Friedrich von Wangenheim, welcher seit 1536 X,L Ge '
° ' nerntiou.
auch der Aeltere heisst, das Dienst-Verhältniss zum Hause Schwarz-burg erloschen zu sein, und ist keine der beiden ertheilten Exspectanzen,weder die auf das Kittergut Ettischleben, noch die auf den Burdian-schen Weinberg, anscheinend zur Realisirung gekommen.
Trotz der 50 fl. jährlicher Rathsbesoldung muss unser Friedrichaber doch mancherlei Geldbedürfnisse gehabt haben, denn wir finden 1534Dienstags nach Bartholomei eine von ihm und seinem Bruder Lutz aus-gestellte Schuld-Verschreibung, wonach beide Brüder von der Kirche zuEschenberge 200 Gulden leihen und dafür 10 Gulden Jahres-Rentenaus dem Geschosse zu Sonne born verschreiben (Nro. 375 der II. Samm-lung) , wiewohl wir aus dem Inventarium von 1575 über seinen undseines Sohnes Melchior Ludwig Nachlass schliessen müssen, dass erals ein sehr wohlhabender Mann gestorben ist. Die ebenerwähnte Schuld-verschreibung hat er aber auch selbst noch im Jahre 1571 bei Lebzeitenwieder eingelöst und seines Bruders Antheil daran mit bezahlt.
Nachdem beiden Brüdern mit dem Tode ihres Neffen Hans auch ih-res ältesten Bruders Erasmus dritter Theil der väterlichen Güter ange-fallen, und sie 1533 am Montage nach Jubilate die Lehn darüber vomChurfürsten Johann Friedrich von Sachsen erhalten hatten (Nro.299 und 300 der I. Sammlung), scheinen sie einstweilen im ungetheiltenBesitze dieser Erbschaft geblieben zu sein, bis sie 1540 am Mittwoch nachLuciae, also am 15. December, zu einer Theilung schritten, bei welcher nachaltem Thüringenschen Rechtsgebrauche der ältere Bruder Lutz die Thei-lung machte, und der jüngere Bruder Friedrich die Wahl hatte; beideTheil-Zettel sind noch vorhanden.
Friedrich erhielt danach den Theil von Sonneborn, aus welchemsich das Gut des Schieferschlosses gebildet hat. Es heisst im Theil-Zettelmit späteren Kachträgen von Friedrichs Hand:
Sonnborn als nehmlich das fchiefferhaus fal diffe Zeddeln volgen gantzund gar, bis an das Ziegelhaus mit einer fchnur abgezogen nach derquerchmauhern Sampt dem vorhoffe bis an vnfere vettern Sal en theilfein Der fal feinen Ausgangk nach der badel'tuben haben vnd machenSal botteners hoff auch darzu gehören, Item der althe Ichaffhoff mithhaus vnd fcheuren Das alte fchenkhaus mit lampt dem Keller zueSonneborn von vndten bis oben aus vnd der hoff zu Bruheymda die fcheuren auffe ftehet Der hoff gleich halb mit einer fchnurabgezogen.Dabei bemerkt Friedrich später zu diesem Brüheimer Hof:
NB. habe ich meinem Bruder Lotzen fein theil abgekaufft vor dreif-figk fchock.
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