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II. Buch. Zweiter Abschnitt.
B. Stamm Winterstein.
Im ersten Abschnitte dieses Buchs haben wir die Theilung der Güter,welche Hans der Aeltere, der nächste Stammvater des jetzt noch blü-henden Stamms Winterstein, im Jahre 1469 unter seinen Söhnen undseines Sohns Lutzens Kindern vorgenommen hatte, dargestellt und inden §§ 36 und 37 erzählt, wie schliesslich nur die männliche Descendenzder beiden Söhne Lutz und Friedrich übrig geblieben war, von denenLutzens Sohn Hans die eine Hälfte der grossväterlichen Erbschaft unddie beiden Söhne Friedrichs, Friedrich der Aeltere und Apel dieandere Hälfte besassen. Während dieses letztgenannte Brüder-Paar seineBesitzungen im Jahre 1513 unter sichtheilte, und Friedrich der Stamm-Vater des III. Viertels Apel aber derjenige des IV. Viertels des Win-tersteiner Stammes wurde, waren 1505 beim Tode des jüngeren Hansvon diesem drei Söhne vorhanden, Erasmus, Lutz und Friedrich derJüngere, welche die väterliche Hälfte des Wangenheim-Winterstein-schen Stammguts unter sich anscheinend so theilten, dass Erasmus sei-nen Sitz in Sonneborn, Lutz den seinigen in Winterst ein und Frie-drich der Jüngere den seinigen in Wangenheim nahm. Nachdem aberErasmus schon 1527 mit Hinterlassung eines unmündigen Sohs Hansgestorben, und dieser Knabe 1533 seinem Vater in den Tod gefolgt war, seineErbschaft nun an die beiden Oheime Lutz und Friedrich den Jüngernfiel, theilten diese beiden Brüder von Neuem, und da beide männlicheNachkommenschaft hatten, wurden sie die Stamm-Väter der beiden Vier-tel des Wintersteiner Stammes, welche als das II. und I. Viertel nochheute blühen, und wenn der jüngere Bruder Friedrich als Stammvaterdes I. oder blauen Viertels voransteht, und die Nachkommen des alternBruders Lutz als II. oder gelbes Viertel stets bezeichnet sind, so beruhtdiese Anomalie wohl zum Theile darauf, dass der jüngere Bruder denaltern um mehr als 20 Jahre überlebte, und lange Zeit als Senior desWintersteiner Stammes bei allen öffentlichen Akten seinen Neffen undVettern vorangestellt wurde, zum Theile aber auch wohl auf dem Vorzug,den man seinem, von ihm als dem jüngeren Bruder gewählten, Erbtheilemit dem Hauptsitze Wangenheim herkömmlich beizulegen gewohnt war.
Bevor wir nun aber zu der Darstellung dieses von Friedrich demJüngern begründeten I. Viertels übergehen, müssen wir des Bruders