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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

xvn.Ge- rothea von Stange zur Gattin, die Tochter des Kaiserlichen Gene-

neration.

ral-Majors und Herzogl. Sächsischen Commandanten der Festung CoburgGeorg August Caspar Heinrich von Stange auf Lödlau und derCatharine Sophie von Merrettich aus dem Hause Wathlingen.Aber der in dieser Ehe erzeugte Sohn Friedrich August starb schonals kleines Kind, und wurde, wie bereits gesagt, 1704 am 25. Junizwei Monate früher als sein Grossvater zu Tungeda begraben, und eswar nur eine im Jahre 1703 geborene Tochter Sophie Wilhelmineam Leben, als auch der kaum 29 Jahre alt gewordene Vater Friedrichschon am 19. Januar 1705 seinem Vater im Tode nachfolgte, und somitdie von Georgs Sohn Hartmann begründete Tüngedaer II. Brancheder zweiten Linie des Stammes Wangenheim im Mannsstamme beschloss.Das Untergut zu Tüngeda und das Mittelgut zu Wangenheimfielen an seine Agnaten von der ersten, der Brüheimer Branche dieserLinie, und wir haben oben gesehen, wie die fünf zur Succession berufe-nen Vettern Georg Wilhelm, Ludwig Reinhards Sohn, GeorgLudwig, Ernst Günther und Georg Heinrich Gebrüder, Burk-hard Hartmanns Söhne, und endlich Johann Levin, der Sohn Le-vin Ernsts, diese Güter unter sich vertheilten, vertauschten und wieihre Söhne und resp. Enkel dieselben schliesslich veräussert und in fremdeHände gebracht haben.

Die von seinem Vater 1698 erst erkauften Witzelben'schenGüter Gräfenau und Kettmannshausen würden nun mit FriedrichsAbleben nach dem Uebereinkommen mit dem Verkäufer Friedrich Wil-helm von Witzleb'en und dem ausdrücklichen Inhalte des Lehnbriefsvon 1698 an den Verkäufer zurückgefallen sein. Friedrich von Wan-genheim hatte jedoch, aus nicht ersichtlichen Gründen, den Feld-Mar-schall Grafen Alexander von Wartensleben gleich nach dem Todedes Vaters zur Mitbelehnschaft aufgenommen, und der Graf v. Schwarz-burg Rudolstadt hatte auf die Fürsprache des Königs von Preussenals Lehnherr dem Grafen von Wartensleben auch die Mitbelehnschaftertheilt. Der durch diese Procedur in seinem Successions-Bechte beein-trächtigte Oberjägermeister von Witzleben erhob nun gegen die Vor-mundschaft der erst zweijährigen Erbtochter und Allodial-Erbin SophieWilhelmine von Wangenheim einen Process, welcher an das Reichs-Kammergericht gelangte, in Folge dessen die Vormundschaft die Rechte

ihrer Mündel mittelst Urkunde vom

6. Novbr. 1705

an den Feldmarschall

12. Juli 1706

Grafen von Wartensieben abtrat, und denselben in den Besitz dervon der Vormundschaft vermöge. des Witzleben'sehen Reverses von1698 retinirten Güter setzte. Wie der Process beim Cammergerichte aus-gefallen ist, ist uns nicht zur Kunde gekommen. Aber der Graf von