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II. Buch. Zweiter Abschnitt.
xvr. Ge- storbenen Königl. Schwedischen Oberst Georg Melchior von Witzle.ben auf Gräfenau und der Agnes von Wangenheim, seines VatersSchwester, er war daher mit seiner Gemahlin Geschwister Kind. SeinenWohnsitz nahm er, soweit seine dienstlichen Verhältnisse es gestattetenauf dem Untergute zu Tungeda, dessen alte Kemnate er neu einrich-tete, wie das über der Eingangsthür des Treppenthurmes angebrachte undund in Farben ausgemalte Allianz-Wappen Wangenheim-Witzlebenzeigt.
Mittelst Vertrags vom 17. Januar 1698 erkaufte er von seinemSchwager, dem Coburgschen Oberjägermeister Friedrich Wilhelm vonWitzleben, das von Schwarzburg-Rudolstadt zu Lehn gehende GutGräfenau mit Bücheloh, Geilsdorf, Ditrichswunden und dasSachsen-Gothaische Lehngut des Dorfs Kettmannshausen, unter Vor-behalt der Mitbelehnschaft des Verkäufers, welcher jedoch bei der Aperturnur einen Lehnsstamm von 6000 Mfl. gewinnen und das übrige Kaufgeldan die Allodial-Erben des Käufers oder seines Mannsstammes herauszahlensollte. Dieser Vertrag wurde von der Lehnsherrschaft genehmigt undJohann Georg von Wangenheim der Lehnbrief unterm 23. April1698 vom Grafen Albrecht Anthon von Schwarzburg ertheilt. DieSchwarzburg'schen Lehnstücke werden in diesem Lehnbriefe folgender-massen bezeichnet:
Hof und Dorf zu Graffenau mit allen ihren Ein- und Zugehörungen,Aeckern, Wiefen, Fifchwafsern, Wonnen, Weiden, Trifften, Reinen,Steinen, Holzmarken, mit Gerichten über Halfs und Hand im Dorfeund Felde nichts ausgeschlofsen, item mit dem Dorffe Bücheloh mitGerichten über Halfs und Hand im Felde und Dorffe, darzu dasVorwerk zu Geilsdorf mit aller Ein- und Zugehörung, item mit denzweien Teichen zu Angstedt und mit der Wüftung Dietrichs-Wunden mit Aeckern, Wiefen, Holzmarken, Gerichten über Halfsund Hand Oberften und Niederften im Felde und Dorff-Marken mitaller Freyheit, Würden, Nutzen und Gerechtigkeit alfs fein Verkäu-fer, wie auch deffen Vorfahren die von Witz leben zu Mannleheninnen gehabt, befeffen und gebraucht haben.
Dieser Kauf war wohl dadurch herbeigeführt, dass der Oberjäger-meister Friedrich Wilhelm von Witzleben, welcher vier Brüderund zwei Schwestern (ausser der Frau von Wangenheim noch eineandere an den Münsterschen Oberst von Westernhagen verheiratheteSchwester Hei ena Eleonore) vom väterlichen Vermögen abzufinden hatte,nicht anders seinen Mit-Erben gerecht zu werden im Stande war, undscheinen die 6000 Mfl., welche ihm nach dem Vertrage über seine Auf-nahme in die Mitbelehnschaft, als Lehnsstamm im Falle des Lehns-Anfallszugesichert waren, ungefähr seinen fünften Theil an der väterlichen Lehns-