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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IL Buch. Zweiter Abschnitt.

xix. Ge- a ] s dieser nach seinem am 26. August 1799 erfolgten Regierungs-Antritt

neration. " .

eine neue Organisation seiner Landes-Verwaltung bewerkstelligte, als Regie-rungs-Rath nach Coburg berufen, und bei der Errichtung einer Landes-Regierung, am 1. May 1802 als Vice-Präsident an die Spitze dieser neuenBehörde gestellt wurde. Die Kämpfe, welche er in dieser Stellung baldgegen den allmächtigen Minister von Kretschmann zu führen hatte,seine Absetzung, wie seine Rehabilitirung durch den Rechtsspruch desKaiserlichen Reichs-Hofraths zu Wien im Jahre 1805 haben ihrer Zeiteine umfangreiche publicistische Literatur hervorgerufen, auf welche wiruns hier beziehen müssen. Ebensowenig soll uns hier die Geschichteseines Eintrits in den Würtembergschen Dienst, und was er dort erst ander Spitze der Finanzen, dann als Curator der Universität Tübingen,ferner in den Würtembergschen Verfassungs-Kämpfen, und schliesslich alsBundestags-Gesandter gewirkt hat, beschäftigen, da auch diese Periodevon 1807 bis 1823 seines Würtembergschen Staats-Dienstes so viel öf-fentlich besprochen ist, dass wir sie als bekannt voraussetzen müssen.

Nach seinem Rücktritt aus dem Staatsdienste nahm er seinen blei-benden Wohnsitz in Coburg, wo er noch aus der Zeit seines früherendortigen Aufenthalts einen reizend belegenen Wohnsitz vor der Stadt, densogenannten Glockenberg, sein Eigenthum nannte, und wohin ihnmanchfache verwandtschaftliche und freundschaftliche Bande zogen, wasaber zeitweise längeren Aufenthalt an anderen Orten, namentlich Dres-den, nicht ausschloss. In Gotha war er nach dem Tode seines Vatersseltener, nahm aber im Jahre 1832 an den Verhandlungen des dortigenLandtages Theil, zu dem er als Mitglied der Ritterschaft vermöge desihm angefallenen Seniorats des Stammes Wangenheim berufen war.Sein energisches Auftreten für eine den Verhältnissen der Gegenwart ent-sprechende Umgestaltung der veralteten landschaftlichen Verfassung fandweder bei der Mehrzahl seiner Mitstände noch bei der Regierung An-klang, und wurde von letzterer nur insofern berücksichtigt, als bei einerscharfen Revision der ritterschaftlichen Matrikel seine Landstandschaft,weil das Wangenheim-Wangenheim'sche Seniorat -nicht mehr mitGrundbesitz verbunden, beanstandet und er zu ferneren Landtagen nichtwieder berufen wurde.

Seine Wahl für die Würtembergsche Stände-Versammlung im Jahre1833 veranlasste ihn, ebenso wie die Ereignisse der Jahre 1848 und1849, noch zur Herausgabe von Schriften, welche, abgesehen von denspeciellen Fragen, durch welche sie hervorgerufen wurden, durch dieVeröffentlichung vjon mancherlei bis dahin geheim gebliebenen diplomati-schen Aktenstücken von allgemeinem! historischen Interesse sind. DieTitel dieser Schriften sindDie Wahl des Freiherrn von Wangenheim