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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Wangenheim. II. Linie. I. Branche.

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Susanna von Witzleben, der Witwe Georgs Heinrich von Wan- xvi.Ge-

neration.

genheim auf dem Obergute Tungeda, am 14. Juni 1712 zu Tungedavermählt. Es überlebten ihn zwei Söhne Heinrich Otto und AdamAnton, von welchen in der folgenden Generation die Rede sein wird,und drei Töchter Anna Beata, Barbara Agnete und MagdalenaLouise, die letztere starb nach einem Briefe des Frl. Charlotte vonWangenheim aus Dresden vom 29. October 1785 zu Erfurt. AnnaBeata war 1718 mit Heinrich Werner von Wangenheim vermählt.Johann Levin starb am 6. Febr. 1734 und seine Witwe folgte ihm am25. Septbr. 1736 ins Grab im Alter von 64 Jahren.

Siebzehnte Generation in der I. Branche der II. Linie des Stammes

Wangenheim.

282. Burkhardt Heinrich, Georg Wilhelms Sohn; 283. Ludwig Ferdinand

Joseph und 284. Franz, Georg Ludwigs Söhne; 285. Ludwig Ernst,

286. Wilhelm Christoph und 287. Georg Heinrich, Ernst Günthers Söhne

zu Brüheim; 288. Heinrich Otto und 289. Adam Anton, Johann Levins

Söhne zu Tungeda.Töchter: Anna Elisabeth Sophie, Georg Wilhelms Tochter, am 10. Januar1731 vermählt mit Philipp Werner von Wangenheim zu Sonneborn; Bar-bara Agnete, Magdalena Louise, Töchter Johann Levins, starben unver-heirathet; Anna Beata, Sophia Catharina und Sabina Elisabeth,Georg Heinrichs Töchter.

282. Burckhard Heinrich,

»elcher nach dem Ableben seines Vaters Georg Wilhelm dessen Hälfte xvii.g 9 -des Steinhofs zu Brüheim 1710 übernommen hatte, ist schon oben beim nera lon 'Grossvater Georg Reinhard, dessen Stamm mit ihm erlosch, erwähntworden, und haben wir hier nichts weiter hinzuzufügen, als dass er schonsehr bald in zerrüttete Vermögens-Verhältnisse gerathen sein muss, wennauch der Ausbruch des Concurses sich noch verzögerte. Wir müssendieses aus der Bestimmung im Testamente der Frau von Janus voml. April 1731 schliessen, wonach ihrer PatheMagdalenen BeatenEleonoren Sophien von Wangenheim zu Brüheim alljährlich 12.3111. bis zu ihrer Verheirathung gereichet und solch Geld zu ihrer Klei-dung angewendet, dermahlen aber, und so lange sie es zur Kleidungalle nicht nöthig haben würde, zusammengespart, davon aber ihrenEltern nichts in die Hände gegeben, sondern meiner Pathe, wennsie zu Jahren kommen wird, zusammen zugestellt werden sollen, wiedenn denen Herren lnspectoribus überlassen wird, dahin zu sehen, was