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Stamm Wangenheim. II. Linie. I. Branche.
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In wie weit die Vormünder diesen Rath befolgt haben, ist nicht er- *'"',?*"sichtlich. Es scheint aber am Ende doch noch ein ganz tüchtiger Mannaus dem wilden Knaben geworden zu sein. Einen interessanten Blickin die Unsicherheit der damaligen Bechts-Zustände gewahrt aber dieAeusserung in dem ebenerwähnten Schreiben der Vormünder, wenn siebei Erzählung des Entlaufens ihres Mündels sagen:
„Des wir dann nicht geringe Befchwehrung und gefhar vnfrer ha-benden vehde odder Feindtfchafft der Alleite seiner perfon halber„tragen muffen".
Diese Eehde oder Feindschaft der Alleite oder Alheite wird nunschon in den verschiedensten Formen seit dem Anfange des Jahrhundertserwähnt, ohne dass man das eigentliche Sachverhältniss ergründen könnte,die Regesten 253, 261 und 271 der I. Sammlung weisen darauf hin, dasswahrscheinlich über die Einziehung der Güter des 1492 enthaupteten Ge-org Alheit, welcher Wangenheini'scher Untersasse in Tungeda war,mit dessen Nachkommen Streit geherrscht und diese den Herren vonWangenheim abgesagt haben, und nach mehr als 70 Jahren war dieseFeindschaft noch nicht ausgetragen! —
Die Vormundschaft für Reinhard und seinen Bruder Hartmannsehen wir dann in demselben Jahre 1663 am 17. Septbr. bei dem Ver-gleiche zwischen dem Stamme Wangenheim und den Herren von Erffawegen des Hinterhains und andrer Punkte thätig (Reg. 419 der ILSammlung), und ebenso bei der Entscheidung und Beilegung der manch-faltigen Streitpunkte mit der Gemeinde Tüngeda durch den Abschiedvom 6. Juli 1565 (Reg. 423 der IL Sammlung).
Wir finden Reinhard dann neben seinem Bruder Hartmann ge-nannt in den Sächsischen Lehnbriefen über Wangenheim vom Jahre1567, 1574 und 1588, und 1580 hat er seinen Kamen nebst ein-gemaltem Wappen in das bereits oben erwähnte Stammbuch des Franzvon Dumstorf eingetragen. Bei der zwischen ihm und seinem BruderHartmann wahrscheinlich 1573, nachdem Hartmann majorenn gewor-den war, eingetretenen Theilung der väterlichen Güter wurde ihm derväterliche Wohnsitz auf dem Steinhofe zu Brüheim zu Theil, wone-ben er aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch den Ansitz zu Haynabesass und ihm auch verschiedene einzelne Lehns-Parzelen in Wangen-beim (vielleicht die Grundstücke des Vorwerks des Katharinen-Klosters)zugetheilt waren.
1586 Montag nach Estomihi nennt er sich in einem an Melchiorden Aeltern zum Winterstein gegebenen Schadloshaltungsbriefe Rein-hardt von Wangeheim zue Brüheim, und stellt Hans Friedrichvon Wangenheim zum Rückbürgen (Regeste 436 der IL Sammlung).Reinhard wird gegen 1599 gestorben sein, da im Sächsischen Lehn-