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II. Buch. Zweiter Abschnitt.
xv. Ge- Kirchenbuch zu Wangenheim bringt uns aber erst am 12. Juni 1647
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die Nachricht von der Geburt einer Tochter Joh ann a Brigitta, welcheram 6. Decbr. 1648 ein Sohn Johann Friedrich folgte, der aber vor demYater und wahrscheinlich sehr jung gestorben ist. Demselben folgte am6. Februar 1650 ein zweiter Sohn Georg, dessen Nachkommenschaft nochblüht, und am 11. Septbr. 1651 folgte eine Tochter Anna Veronicaderen Geburt der Mutter das Leben kostete, wahrscheinlich war aber die-sen Kindern eine Tochter Sibylla Maria voraufgegangen, nachher Ge-mahlin Volkmar Wolffs v. Töpfer. Er verheirathete sich zum zweitenMale anscheinend mit einem Fräulein von Erffa, welche eine Erbtoehtergewesen sein muss, von welcher ein siebenter Theil am Gute Erffa aufihn und seinen in dieser Ehe erzeugten Sohn Heinrich übergegangenwar, wie wir aus dem am 13. Juli 1687 dem letztern über Fröttstedtertheilten Lehnbriefe ersehen (Brückners Goth. Kirchen- und Schul-staat, I, 10. Stück, pag. 72), worin es heisst:
Demnach wir zu befserer und bequemerer Anrichtung eines vorha-benden Guts- und Schlofs-Baues zu Friedrichswerth auch JohannGeorgens des Aeltern und seines Sohnes Heinrich, beeder von. Wangenheim, dafelbst habenden Antheil des Erffaschen Lehngutsau uns zu bringen und hingegen ihnen das Cammergut Fröttstedtauf gewifse Mafse zu übergeben schlüfsig geworden, erwehnte dievon Wangenheim auch solches als zu ihrer Befserung dienfamesWerk gutwillig übernommen und auf vorher bey unfrer fürftl. ßent :Cammer allhir mit Levin Ernsten, in Vollmacht obangeregten Jo-hann Georg des altern und feines Sohns Heinrich von Wan-ge nheim, gepflogne Handlung ein Taufch-Contract dergestalt ge-troffen-worden, dal's wohlermeldeten von Wangenheim Vater undSohn und ihren männlichen Erben das Gut Fröttstedt mit allenPertinentien an Gebäuden, Aeckern, Gärten, Wiesen, Teichen, FlüssenFischwassern und Fluhrmarkungen, auch Gülden, Zinfsen, Unterthanen,Jurisdictionen, Ober- und Kieder-Gerichten, Schäffereyen, Huthen, Trif-ten, Schenk- und Brau-Recht, ingleichen dem Pfarrlehn und allen andernRecht und Gerechtigkeiten, nichts ausgeschlofsen, allermaafsen wires bey der mit unteren freundlich geliebten Herren Brüdern im vori-gen 1676. Jahre getroffnen Vertheilung der Cammergüther überkom-men und bisher genofsen etc. folchergeftalt übergeben, und in derQualität wie fie bis hieher ihren Antheil an Erffa befeffen und ver-dient, zugeeignet haben; dargegen uns die von Wangenheim mehr-belagten ihren Antheil an Erffa gleichfalls mit allen Pertinentien,Recht etc. und über diefes noch 1300 Mfl. zugegeben, alles nachmehren Inhalt des fub dato Friedenstein am 1. Mart 1678 aufge-richteten Taufch-Contracts etc.