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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. II. Abschnitt.

XIII. Ge-neration.

Jobst, welcher, wie wir im Leben des Vaters bereits erwähnt haben,ungefähr in der Mitte der dreissiger Jahre des 16. Jahrhunderts den Stu-dien, wahrscheinlich auf der Universität Wittenberg, obgelegen hatte,wurde frühzeitig von seinem Vater bei der Verwaltung seines Vermögenszugezogen, und wenn wir ihn im Jahre 1554 als Geschlechts-Vormund undVertreter seiner Mutter Margaretha und deren Schwester Barbara vonBaumbach (welche nach Landau bis zur Säcularisation Sonne in Kau-fungen war, und darauf dem Haushalte ihres Bruders Ludwig zu Tan-nenberg vorstand, 1568 aber auf dem Vorwerke zu Sondra verstarb)in der Boyneburg'schen Erbschafts-Angelegenheit auftreten sehen, sosetzt das doch voraus, dass er schon im vollen Mannes-Alter stand, undsolchen verwickelten Geschäften vorzustehen das Vertrauen der Seinigengenoss. Dass aber in dieser Boyneburg-Baumbach'schen Erbschaft»Angelegenheit gerade Jobst von Wangenheim zum Vertreter der Er-ben erwählt wurde, während von den 4 Söhnen des Jobst von Baum-bach, des Vaters der Elisabeth, Siegmunds von Boyneburg Witwe.und der Margaretha von Wangenheim Jobsts Muttftr, sowie derunverehelichten Barbara von Baumbach, doch noch Ludwig vonBaumbach am Leben war, erklärt sich wohl daraus, dass dieser Ludwigv. Baumbach in auswärtigen Diensten beschäftigt und dadurch behindertwar, die Sache beim landgräflich Hessischen Hofe zu betreiben, denn wirfinden ihn als Hofmeister Herzog Heinrich des Jüngern zu Wolfen-büttel, als welcher er 1567 verstarb, und dieser Dienst bei dem Braun-schweiger Herzog lässt darauf schliessen, dass seine Beziehungen zumHessischen Hofe w r ohl nicht die besten waren.

Wir haben Jobst von Wangen heim, welcher seinen jetzt zuerstin der W angenheim'schen Familie gebrauchten Vornamen Wohl zu Ehrenseines mütterlichen Grossvaters führte, wie schon oben erwähnt, bereitsbei den Verhandlungen mit der Witwe seines 1564 kinderlos verstorbenenBruders Hartmann zur Seite seines alten Vaters und mit der Verwal-tung der Güter beauftragt gesehen, und eine von Hans Schütz zu Tun-geda wegen angeforderten Lehngelds im Jahre 1571 erhobene Beschwerdeist gegen Reinhard und Jobst von Wangenheim gerichtet, ohneHans des Aeltern zu erwähnen, und erscheint es daher zweifelhaft, obdieser vielleicht schon in diesem Jahre verstorben war, oder ob sein Sohnnur für ihn die Güter verwaltete. Im Lehnbriefe vom 3. April 1574 wirdJobst neben seinen Vettern Reinhart und Hartmann, seines OheimsGaorg Söhnen, allein genannt, und erscheint seitdem als Senior desStammes W r angenheim, was bis dahin sein Vater Hans gewesen war.Er war nach den Angaben der Gleichenstein'schen GenealogischenTafeln in Gotha diplomatica, welche durch mehrere Ahnentafeln in König«Sächsischer Adelshistorie und durch die Leichensteine seiner Söhne Bal-thasar Jobst und in der Kirche zu Wangenheim bestätigt wird, ver-