400
II. Buch. Zweiter Abschnitt.
XII. Ge-neration.
Dass das zunächst seinem Bruder Reinhard als Erbenzinsgut über-lassene Vorwerk des Eisenacher Katharinen-Klosters zu Wangenheim,dem ganzen Stamme Wangen heim als Mannlehn verliehen wurde, g e .schah ausdrücklich in Anerkennung seiner Verdienste um die Reformation,und noch im Spätherbst 1554 finden wir ihn zur Kirchen-Visitation in denKreisen Altenburg und Jena berufen (Nro. 411 der IL Sammlung)und 1555 bittet er um die Restitution des während der Kirchen-Visitationverzehrten Geldes, und trägt zugleich mit seinem Bruder Hans daraufan, das Klostergut in Wangenheim zu verkaufen oder verlassen zudürfen. Vielleicht war die neue Verleihung dieses Vorwerks als Mann-lehn an den ganzen Stamm Wangenheim , und die Herabsetzung desjährlich davon zu entrichtenden Getreide Zinses die Folge dieses Gesuchs.Er hatte den Steinhof zu Brüheim zu seinem Wohnsitz sich ge-wählt, und dahin führte er auch seine erste Frau Katharina von Wan-genheim, Lutz des Aeltern zu Winterstein und Sonneborn Toch-ter, mit welcher er sich, wie oben angeführt, ums Jahr 1534 ungefährvermählte und nach ihres Bruders Wolff Veit Aufzeichnungen 14 Jahreverlebte und mehrere Kinder, Söhne und Töchter, erzeugte. Kach demums Jahr 1548 erfolgten Ableben dieser seiner ersten Gemahlin vermählteer sich, wahrscheinlich schon in den nächsten Jahren darauf, zum zweitenMale mit Katharina von Erffa, der 1524 geborenen Tochter Hart-manns von Erffa, aus dessen erster Ehe mit Ursula von Hausen,welche bei der Geburt dieser Tochter gestorben war, und auch in dieserEhe wurden ihm noch Söhne und Töchter geboren, so dass er, wie dieLeichenpredigt auf seinen Sohn Hartmann bezeugt, im Ganzen in beidenEhen dreizehn Kinder erzeugte. Sein herannahendes Alter bestimmte ihnfür seine jedenfalls gegen ihn um wohl dreissig Jahre jüngere Gemahlin,mit Bewilligung seines Bruders Hans des Aeltern, ein auskömmlichesWitthum zu bestimmen, in welchem auch der Fall der Wiederverheira-thung der Wittwe vorgesehen war, und erlangte er dazu am Tage Mar-tini 1554 die landes- und lehnsherrliche Bestätigung (Nro. 413 der ILSammlung). •
Am 30. April 1556, also kaum anderthalb Jahre nachher, ist Ge-org von Wangenheim zu Brüheim selig entschlafen, und neben seinerersten Gemahlin in der dortigen Kirche beigesetzt, und nach fünfzig Jah-ren rühmt die Leichenpredigt für seinen Sohn Hartmann noch von ihm,„dass er ein vornehmer gelehrter Mann gewesen, welchen der Chur-„fürst von Sachsen neben andern Diensten auch sonderlich zu dem„hohen Werk der Visitation gebraucht, welcher auch den Studiren-„den viel Gutes erzeigt, und ein Freund der Gelehrten gewesen."Es überlebte ihn seine Wittwe, und von den in beiden Ehen ge-borenen 13 Kindern drei Söhne und sechs Töchter, von welchen jedoch