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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

hofs erhielt, welches Bezitzthum er auf seinen Sohn Burckardt Hein-rich übertrug-, über dessen Vermögen Concurs ausbrach, in Folge des-sen der Geh.-Bath v. Uechtritz die Lehnstücke zu Wangenheim für5832'/2 Mfl. sub hasta erstand, während der Oridar bis zu seinem am4. Juni 1760 ohne Descendenz erfolgten Ableben seine sequestrirte Hälftedes Steinhofs bewohnte , welche dann aber auch subhastirt und vomHauptmann Johann Michael Wenk für 2000 Mfl. erstanden wurde,nachdem die meisten Pertinenzien davon schon vereinzelt waren.

2. Georg Ludwig überliess sein 1/9 des Steinhofs an seinen Bru-der Ernst Günther und sein ihm zugetheiltes 1/3 am Untergute zuTüngoda an seinen Vetter Johann Levin; nachdem er aber 1712 vonseinem Bruder Johann Heinrich die Hälfte des Guts in Wangen-heim ererbt hatte, kaufte er von den Söhnen seines Bruders ErnstGünther auch die andere Hälfte dieses Guts, und hinterliess als er1734 als kaiserl. General in Ungarn starb seinem Sohne Ludwig Fer-dinand Joseph dieses Gut, welcher dasselbe 1742 für 20000 MH, anGeh.-Rath v. Uechtritz verkaufte, und am 30. Septbr. 17Ö6 ohne männ-liche Descendenz als kaiserlicher Oberst starb.

3. Ernst Günther (gestorben am 27. April 1710) hatte die ausder Tüngeda'schen Erbschaft auf ihn gefallene Hälfte des Guts Wan-genheim seinem Bruder Georg Heinrich gegen dessen dritten Theilan der Hälfte des Steinhofs abgetreten, und sah sich also im alleinigenBesitze des väterlichen halben Steinhofs, während

4. der dritte Bruder Georg Heinrich das ganze Gut Wangen-heim besass, welches aber nach seinem 1712 ohne männliche Descen-deuz erfolgten Ableben, wieder an seinen Bruder Georg Ludwig undseines Bruders Ernst Günther nachgelassene Söhne fiel, welche letz-tere ihre Hälfte, wie oben gesagt, ihrem Oheim Georg Ludwig ver-kauften.

5. Johann Levin vertauschte, wie oben gesagt, seine Hälfte desSteinhofs zu Brüheim an Georg Wilhelm gegen dessen dritten Theil amUntergute zu Tungeda und kaufte das auf Georg Ludwig geiällneDrittel dieses Guts hinzu, so dass er mit dem auf ihn selbst vererbfäll-ten Drittel jetzt das ganze Untergut zu Tungeda besass, und dasselbenach seinem am 6. Febr. 1734 erfolgten Tode auf seine Söhne vererbte;Heinrich Otto, welcher 1746 und Adam Anton, welcher 1757 ohnemännliche Descendenz verstarb, wodurch das Untergut Tungeda auf dendamals allein noch lebenden Sohn seines Oheims Ernst Günther, denChur-Baierschen Lieutenant Ludwig Ernst fiel. Dieser Ludwig Ernsthatte seine beiden Lrüder Wilhelm Christoph (starb 7. Decbr. 1750)und Georg Heinrich (starb 9. Novbr. 1741) beerbt, schon 1757 aberseinen halben Steinhof an Adam Melchior Johann Walrab v. Wan-