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II. Buch. Erster Abschnitt.
xx. Ge- Ritter Hans auf sie vererbt waren, gemeinschaftlich gesessen, so schritten sie
Iteration.
nunmehr im Jahre 1513 zu einer Theilung, wobei nach Thüringenscher Rechts-gewohnheit der ältere Bruder Friedrich die Theile machte, und der jün-gere Apel die Wahl hatte. Es waren Winterstein und Wangenheimals die beiden Hauptsitze bestimmt und dem Theile Winterstein haupt-sächlich die den Brüdern gehörige Hälfte von Sonneborn, dem TheileWangenheim dagegen neben dem Huflande und der Schäferei zu Hoch-heim hauptsächlich die Besitzungen in Gro-fsenbehringen und Wolffs-behringen mit den dazu gehörigen Wüstungen und Reichenbach zu-getheilt.
Der jüngere Bruder Apel wählte das Theil Wangenheim und schlugnun hier seinen wesentlichen Wohnsitz auf, während Friedrich, wel-cher von jetzt an, im Gegensatz gegen seines Vetters Hans nachgelas-senen gleichnamigen Sohn, stets der Aeltere und dieser der Jüngere ge-nannt wird, Winterstein zum Wohnsitz nahm.
Das nähere Detail der brüderlichen Theilung erhellt aus den nochvorhandenen Theilzetteln (Reg. 283 der I. Sammlung) und ist dadurch dieSonderung beider Brüder, welche wir von nun an als die Stammhalter desIII. und IV. Viertels zu betrachten haben, als welche wir auch auf siezurückkommen, ausgesprochen, Beide scheinen aber fortwährend in höch-ster Einigkeit neben einander gelebt zu haben.
Nach den vorliegenden Nachrichten war Friedrichs nachgelasseneWittwe Anna eine geborene von Boyneburg, und Apels Gemahlingehörte, nach dem Leichensteine seines Sohns Bernhard in der Wan-genheimer Kirche, dem Geschlechte von Herda an.