XL Gener. 41. Lutz, 1484—1492.
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Mit seinem Bruder Hans zusammen erhielt er und Elger von Dal- xi o e -ffig am Donnerstage nach Maria Empfängniss (8. December) 1488 dieBelehnung mit den heimgefallenen von Hornsperg'schen Lehnen zuGerstungen, Dankmarshausen, Nieder-Suhl, Neustadt, Berka,Absporn, Spilenroda, Heringen, Landrichs und Obersuhl (Reg.321 der IL Sammlung).
1489 unterschrieb Lutz die Beschwerde über die Einweisuug derjungen Grafen von Mansfeld in die Güter zu Wangenheim mit sei-nem Bruder Hans und ihren Vettern Friedrich u. Apel, wie demOheim Balthasar (Reg. 331 der IL Sammlung).
Auch 1492 wird er in einem dem Wintersteiner Stamme ertheiltenlehnsherrlichen Consens zur Verpfändung von Grofsen-Behringen nochgenannt (Reg. 331 der IL Sammlung).
Seit dieser Zeit ist er uns in Urkunden nicht mehr begegnet, undda auch weder einer Witwe noch seiner Kinder Erwähnung geschieht, somüssen wir annehmen, dass er um diese Zeit unvermählt gestorben.
42. Hans VI., Lutzens Sohn, Hansens Enkel, 1469—1505.
Ausser den eben bei Lutz angeführten Fällen wo wir Hans, wel-cher im Gegensatz zu Hans dem Aeltern des Stammes WangenheimRitter Clausens Bruder, und seinem eigenen Oheim Ritter Hans, alsHans der Junge bezeichnet wird, mit seinem Bruder haben gemeinschaft-lich handeln sehen, und den vielfachen Händeln mit seinen Oheimen Bal-thasar und Ritter Hans, sowie mit Bernhard vom WangenheimschenStamme, in welche wir ihn bereits verwickelt gesehen haben, begegnetuns Hans noch besonders in mehreren Urkunden, deren Inhalt wir jetzterwähnen wollen, und aus denen wir ersehen, wie eifrig Hans bemühtgewesen ist, sein Besitzthum zu vermehren, wobei ihm übrigens das Wohl-wollen und die Gnade des Churfürsten Ernst zu Sachfen und seinerihm nachfolgenden Söhne wesentlich zu Hülfe gekommen zu sein scheint.
Zunächst 1486 am Sonnabend nach Cantate verkaufte Churfürst Ernstfür die Kaufsumme von 100 Rheinischen Gulden und unter Vorbehalteines jährlichen Erbzinses von 12 Rheinischen Gulden an Hans vonWangenheim den Jungen und seine Erben erb- und eigenthümlich einenmisten Hof zu Brüheim mit 4 Hufen Landes, einer Schaftrifft und einemWiesenfleck bei dem Hofe gelegen, und versprach Hans die 100 Gul-den Kaufgeld auf nächstkommenden Michaelis-Tag zu bezahlen (Reg. 314i. 315 der IL Sammlung).
Wahrscheinlich zur Berichtigung dieses Kaufgeldes erborgte Hans ge-gen 7 pro Cent Zinsen die 100 Gulden von Bernhard von Greuffen,für welche er nit lehnsherrlichem Consens die Jahrsrenten von Westhau-sen verpfändete (Reg. 318 der IL Sammlung).
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