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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

vin.Ge- M a i e a j s Ritter bezeichnet wird, als mithandelnd auftritt, und sogar dieUrkunde neben dem Yater mit untersiegelt, während Ritter Friedrichder Jüngere Winterstein'schen Stammes fehlt, bei der Schenkung amfolgenden Tage aber Letzterer mit handelt, während Jacob dabei nichterwähnt wird, was sich daraus erklärt, weil er am Palm-Sonntage abwe-send war, und für die Grafen v. Schwarzburg eine Bürgschaft über-nahm (Reg. 150" der I. Sammlung).

Wenn nun nach der Erzählung der Chronisten Eriedrich der Ael-tere von Wangenheim im Sommer dieses Jahres in dem sogenanntenFlegeler Kriege die gegen ihren Vetter Landgraf Friedrich den Jün-gern heranziehenden Markgrafen Friedrich und Wilhelm in Wan-genheim aufgenommen und damit Partei gegen den jungen Landgrafenergriffen haben soll, so kann dies doch immer nur im Sinne einer ver-söhnenden Vermittlung zwischen den erzürnten Vettern geschehen sein,welche Versöhnung ja auch bald erreicht wurde. Dies müssen wir we-nigstens glauben, da wir auch in den folgenden Jahren ihn wieder unterden Bürgen des Landgrafen Friedrich des Jüngern und an seinem Hof-lager finden.

Zunächst aber begegnet er uns Freitags vor Severi 1413 in einergemeinschaftlichen Urkunde der Markgrafen Friedrich, Wilhelm undLandgraf Friedrich des Jüngern, wodurch dieselbe die Weiterverpfän-dung des Schlosses Straufsfurt, welches der Edle Conrad von Tann-rode pfandweise besass, für 600 Mark löthigen Silbers an Friedrichvon Hopfgarten und Christian von Schlotheim ihnen zur getreuenHand aber an Friedrich den Aeltern von Wangenheim, Hermannvon Greufsen, Beinhart Rost, Hans von Wirtirde und Her-mann Heilen genehmigten (Reg. 157 der I. und Reg. 216 der ILSammlung). Nach einer Regeste in Horns Leben Friedrich des Streit-baren p. 258 waren sowohl Friedrich der xVeltere als Friedrich derJüngere 1413 am Sonntage vor Galli unter den Bürgen ihres Landesherrn,als dieser den Brüdern Friederich, Rüdiger und Kerstan v. Hayn300 Mark Silbers schuldig zu sein bekennt und auf nächsten Michaelismit Zinsen zu 30 Mark zurückzuzahlen verspricht. Die Bürgen warender Reihe nach Graf Ernst von Gleichen der Jünger, Er Frizfchevon Wangenheim, Er Luzze von Enczenberg, Er FriedriehHopfgarten, Frizfche v. Wangenheim de?' Eiter, Heinrich v. Wicz-' leben der Elter, Gerhard Marfchalk, Ditherich Hake zu Schlif-fe ch, Heinrich von Witzleben der Jünger, Luczze von Enczen-berg. 1415 am Sonntage Palmarum war er zugegen als Apel v. Stut-ternheim mit seinen Brüdern vom Landgrafen Friedrich den Jüngernmit Schwabhausen beliehen wurde, am Dienstag nach Georgentage(23. April) desselben Jahres bürgte er für den Landgrafen wegen 800