VI. Generation. 13. Albert IL, Friedrichs I. Sohn. 1296—1333. 213
sere frühere Ansicht, dass Alberts Sohn Albert oder Apel 1318 schon VI - Ge -
A neration.
erwachsen und volljährig gewesen sein könne, lässt sich nicht wohl auf-recht halten, wenn der Vater 1296 noch unzweifelhaft minderjährig war,und 1304 bei Veräusserung des Fischwassers bei Gr.-Lupnitz wederAlberts noch seines Bruders und Vetters Erben erwähnt werden, wasdoch sicher der Fall gewesen wäre, wenn einer von ihnen damals schonSöhne oder einen Sohn gehabt hätte. Dass dieser Albertus senior derOheim unsers Albert, und des Albertus I. sein könnte, welchen wir1286 zuletzt begegneten, wäre zwar an sich nicht unmöglich, bleibt aberLochst unwahrscheinlich, da bei keiner Gelegenheit, wo doch sonst desConsenses der Agnaten nothwendig gedacht werden muss, seiner seit-dem Erwähnung gethan ist.
Unzweifelhaft ist dagegen unser Albertus IL, welcher am 26. Decbr.1318 gemeinschaftlich mit seinem Bruder Friedrich, mit Ritter Frie-drich von Salcza und Otto von Vanre zur Sühne für die vor 5 Jahrengeschehene Gefangenhaltung des Bischofs Alb recht von Halber Stadtdem Erzbischofe Peter von Mainz 15 Mark jährlicher Einkünfte, vonihren freien Gütern in den Dörfern Walterstedt und Kelberveld zuLehn auftrug, und dabei auf alle Entschädigung für die Unkosten verzich-tete, welche ihm und seinen Genossen aus ihrem Zuge nach Frankfurtzur Kaiserwahl Ludwigs des Baiern erwachsen waren (Begeste 75 derI. Sammlung). Es geht daraus hervor, dass Albert, wenn er auch inden desfallsigen uns vorliegenden frühern Dokumenten nicht mitgenanntwird, doch bei der Fehde, in welcher 1313 Bischof Albrecht von Hal-berstadt gefangen nach Salcza geführt wurde, neben seinem BruderFriedrich betheiligt war, und dürfen wir annehmen, dass diese Gefan-genhaltung des Bischofs in nächster Beziehung zu den Fehden stand, wel-che Landgraf Friedrich mit der gebissenen Wange, nach seiner Befrei-ung aus der Brandenburgschen Gefangenschaft, im Jahre 1312, mit denauf Askanischer Seite stehenden Aebten von Fulda und Hersfeld zuführen hatte. Die Gefangenhaltung des Bischofs wird aber nicht langegedauert, und wird derselbe bald nach der Excommunication seiner Besie-ger, im Januar 1314, seine Freiheit wieder erhalten haben und der Bann-fluch wohl gleichzeitig gelöst sein, denn die Kaiser-Krönung erfolgte am26. October 1314, und Landgraf Friedrich war um diese Zeit mit demErzbischof von M a i n z vollstädig ausgesöhnt, und seine Begleiter zur Krö-nung gewiss ebenfalls. Auffallend ist es, dass in dieser Urkunde der jün-gere Bruder dem altern Albert vorgesetzt ist, und möchten wir darausschliessen, dass Friedrich 1315 die Bitterwürde bereits erlangt hatte,und darum dem Bruder vorangeht.
Dass das Datum der Urkunde nach unserer Zeitrechnung dem Jahre1317 angehört, wird hier ausdrücklich bemerkt, da in Mainzer Urkunden