V. Gener. 9. Friedrich I. 1276—1289.
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Dass er vor 1305 ohne Leibes-Erben gestorben sein muss, wurde bei VGene -
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seinem Bruder Ludwig IV. bereits erwähnt.
9. Friedrich I. 1276—1289,Stammvater des Stammes Winterstein.
Der vierte und jüngste Sohn des LUten Ludwig v. Wangenh eimmuss erst nach dem Jahre 1242 geboren sein; dass er aber dessen undder Heilwigis von Treffurt Sohn, und nach dem mütterlichen Gross-vater Friedrich genannt war, bezeugt, abgesehen davon, dass LudwigIV. ihn seinen Bruder nennt, vor Allem die Verhandlung über die Ver-lassenschaft Hermanns von Brandenfels, in welcher seine und seinesBruders Ludwig Söhne 1305 ausdrücklich als die Söhne ihrer Väter suc-cediren.
Die Sachrichten welche von ihm auf uns gekommen, sind spärlich.Die beiden Urkunden von 1276, in welchen er gemeinschaftlich mit sei-nem Bruder Ludwig IV. auftritt, haben wir oben erwähnt, ebenso dieUrkunde, welche er am 2. Juni 1289 mit seinem Bruder Albert zu Wan-genheim ausstellt und besiegelt. Das wohl erhaltene Siegel dieser Ur-kunde zeigt uns zum ersten Male das Wangenheim'sche Wappen in sei-ner noch jetzt üblichen Gestalt, wie wir an einer andern Stelle bereitserörtert haben. Er erscheint uns hier 1289 mit dem Prädicat Ritter, undso wird er auch in der Urkunde vom Freitag nach Michaelis (sexta feriainfra communes, die gemeine Woche ist die Woche nach Michaelis) 1297von seiner Wittwe Luccardis bezeichnet, als diese dem Kreuz-Klostervor Gotha, bei Aufnahme ihrer Tochter Helwigis, zwei Mark jährli-cher Aufkünfte aus Pfullendorf überweist ffieg. 59 der I. und Nro. 20der IL Sammlung). Er war aber schon früher und also in den bestenMannsjahren gestorben, wahrscheinlich 1296 bei Esche nberge geblieben,in diesem Jahre sehen wir schon seine Wittwe als Vormünderin für ihrebeiden Söhne Albert und Friedrich mit ihrem Schwager Ludwig IV.und unter Beistand ihrer Brüder die Voigtei-Rechte über 3'/2 Hufe Lan-des und 2 Höfe in Sonneborn den Erfurter Bürgern Härtung undConrad von Sonneborn gegen Erlegung von 28 Mark Silbers und 7Pfund Pfennige zu Lehn geben (Reg. 58 der I. und Urkunde Sro. 19der IL Sammlung).
Diese durch die Güte des weiland Archivraths Möller zu Gotha imHeusinger'schen Abdrucke und später auch von dem im WeimarschenArchive vorhandenen Originale mir jetzt nach ihrem ganzen Inhalte be-kannt gewordene Urkunde bietet für die Geschichte des Wangenheim'-schen Geschlechts sehr interessante Anhaltspunkte, und beseitigt zunächstalle Zweifel über das Geschlecht, welchem die Wittwe Luccardis selbstangehörte. Sie war die Schwester des Hermann von Herbsleben und