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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
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Die Stiftungen des Wangenheim'sehen Geschlechts etc. 171

Die Berechtigung«- und Verwaltungs-Vcrhältnisse der Stiftung sindendlich durch den s. g. Abhör-Recess von 1824 und durch Königlich Wür-tembergsche Ministerial-Verftigungen vom 27. Januar 1854 und vom o. De-cember 1857 neuerdings geregelt, und betrug das unter Aufsicht einesakademischen Verwaltungs-Ausschusses von einer eingesetzten besondernVerwaltung der freiherrlich von Gremp'schen Stiftung zu Tübingen"administrirte Stiftungs-Vermögen im Jahre 1854 die bedeutende Summevon 250000 fl. rhein., welche als Grundstock erhalten werden sollte.

Zum Genüsse der aus dieser Stiftung erfolgenden Pensionen und Sti-pendien sind nun berechtigt.

A. In erster Linie.

1. Die Kepoten d. h. die Enkelsöhne des Stifters, von seinen Töchternabstammend, und deren männliche Kachkommen, das waren a. dieaus der Ehe der Barbara Gremp von Freudenstein, Tochterdes Stifters, mit Eberhard Schenck von Winterstedt abstam-mende Linie der Schenck v. Winterstedt welche im Mannsstammegegenwärtig erloschen, nur noch von Töchtern stammende, also cog-natische Abkömmlinge dos Stifters aufzuweisen hat, zu welchen dieKachkommen der Juliane Sibille Wilhelmine v. Post aus ihrerEhe mit Ernst Ludwig Adam Walrab von Wangenheim ge-hören (wie unter B. folgt), b. die von einer zweiten Tochter desStifters, welche mit einem Herren von Leutrum zu Ertringenverehelicht war, abstammenden Herren und Grafen v. Leutrum vonwelchen jedoch die letztern, weil sie katholisch geworden, von derStiftung ausgeschlossen sind, und 1858 nur 4 berechtigte Individuenvorhanden waren.

2. Die Agnaten oder Kachkommen eines Bruders und eines Vetters, desStifters, also die noch jetzt, aber nur in wenig Mitgliedern, flori-rende Pamilie des Freiherren Gremp von Freudenstein.

B. In zweiter Linie.

Die Söhne von Töchtern der in erster Linie zum Genüsse berufenenKepoten und Agnaten oder die s. g. Cognaten. Zu ihnen gehörtneben der Freiherrlich v. Hammerstein'schen und einigen andernebenfalls von Schenck von Winterstedt'schen Töchtern abstam-menden Familien der oben ad A. 1. a. bereits erwähnte Zweig derWangenheim'schen Familie, dessen Schenck'sche Abstammungfolgende ist: