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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Die Stiftung des Wangen he im'sehen Geschlechts etc. 163

des Winterstein'schen Stammes, ähnlich wie in andern Familien, einbleibender Fonds beschafft werden könne, um jenen Uebelstand zu mil-dern, und der Umstand, dass durch die Abtretung der Wangenheim'-schen Gerichte an den Staat einige zum gemeinschaftlichen Stamm- undFamilien-Gute gehörigen Mittel disponibel wurden, woran kein einzelnesMitglied der Familie besondere Ansprüche erheben konnte, schien günstig,um eine solche Stiftung wenn auch einstweilen nur mit geringem Grund-Stock ins Leben zu rufen. Die Sache wurde von einigen Mitgliedern derFamilie nun, im Vertrauen darauf, dass der gute Zweck der Stiftungdie Theilnahme an derselben und ihr Wachsthum fördern müsse, in dieHand genommen, und wurden in der Versammlung zu Gotha am 28.März 1841 die Statuten für die neue Stiftung vereinbart, welchen vomdamals regierenden Landesherrn dem höchstseligen Herzog Ernst I. zuSachsen-Coburg und Gotha sub dato Coburg zur Ehrenburg den8. Juli 1841 die landes- und lehnsherrliche Genehmigung zu Theil wurde.

Die nächste Sorge des Seniors und der am 28. März 1841 gewähltenStifts-Directoren musste nun dahin gehen, den Beitritt der übrigen an derVersammlung vom 28. März 1841 nicht Theil genommen habenden Fami-lienhäupter zur Stiftung zu veranlassen, und die von mehreren Mitglie-dern der Familie bereits bethätigte Freigebigkeit für dieselbe, bei allen übri-gen Winterst einer Stammes-Vettern auch anzuregen, daneben aber diegenealogischen Nachrichten zur Aufstellung der Liste der zu exspectivi-renden Fräuleins in Ordnung zu bringen. Diese Geschäfte wurden demals Secretair fungirenden Klosterrathe v. Wangen heim zu Hannoveraufgetragen, welcher zunächst für eine Vervielfältigung der Statuten durchden Druck Sorge trug, und darauf unterm 8. December 1841 im Standewar, im Auftrage des Seniors und der Stifts-Directoren jedem Mitgliededer Familie ein gedrucktes Exemplar der Statuten mit der Aufforderungzur Erklärung über den Beitritt zuzustellen.

Bis zum Ausgange des Monats Februar 1842 hatten die sämmtlichenHerren Vettern ihren Beitritt erklärt, und ihr Interesse für die möglichstrasche Förderung des nächsten Zwecks der Stiftung durch mehr oder we-niger reichliche Geschenke je nach den Mitteln der Einzelnen bethätigt.

Während 1. als angesammelter Fonds der sogenannten Kaubzinsenaus Wiegleben..................... 92 *f 26 f S)

2. als Kaufgelder für das Gerichtshaus zu Oesterbehringen 914 21 ,,,,

3. aus dem Verkaufe der Gerichtsdiener-Wohnung zuWinterstein..................... 123 ,, ,,

4. aus einem extraordinairen Holzschlage im sog. Pfarr-holze ........................ . . 1592 24 2

Im Ganzen also I. ein Grundstock von......2723 ^11^2$

mit Ausgang des Jahrs 1841 vorhanden war, welchem

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