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I. Buch. Achtes Capitel.
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testen Sohns des Ernst Günther v. Wangenheim, des zweiten Bru-ders der Stifterin, zunächst zum Genüsse der Wohlthaten dieser Stiftungberufen, indem die neben ihm genannten beiden Söhne des ungefähr 1734als Commandant vonMungacz in Ungarn verstorbenen ältesten BrudersGeorg Ludwig sowenig, als die beiden auch berufenen Brüder Lud-wig Ernst, Wilhelm Christoph und Georg Heinrich von Wan-genheim Nachkommenschaft hinterlassen haben.
Ob von Seiten der von Schörrbrand'schen Familie und von Seitender von Uetterodt'schen Familie noch Berechtigte zu dieser Stiftungvorhanden sind, ist uns unbekannt, wir möchten es aber fast bezweifeln.Nach den durch die Güte des Herrn v. Buttlar-Elberberg uns mit-getheilten Nachrichten über die Treusch v. Buttlar ist die Nachkom-menschaft der mit Ernst Treusch zu Markershausen vermählt ge-wesenen Schwester der Stifterin schon in der ersten berufenen Generationausgestorben, indem der Christian Hardinus bereits 1734 oder 1736als Page zu Eisenach und seine genannten 3 Schwestern unvermähltgestorben sind.
Für den eintretendan Fall des gänzlichen Erlöschens der II. Branchedes Wangenheim-Wangenheim'schen Stammes, oder wenn niemandvon der Nachkommennschaft der zunächst berufnen oben genannten Schwe-stern und Geschwister-Kinder der Stifterin mehr vorhanden wäre, würdeauch der Wintersteiner Stamm des Wangenheim'schen, als zu densub Nro. 2 der Stiftungs-Bestimmungen im Allgemeinen berufenen Bluts-freunden gehörig, zu den Beneficien dieser Stiftung berufen sein, unddieselben in Anspruch nehmen dürfen.
5. die W an gen heim-W int erste in'sehe Familien-Stiftung vom 38. März 1841.(Urkunde Nro. 457 der II. Sammlung.)
Während im Wangenheim-Wangenheim'schen Stamme durch daseben in diesem Capitel erwähnte von der Anna Margaretha vonErffageborne von Wangenheim begründete Fräulein-Stift schon frühzeitigan eine Vei'sorgung der unverheirathet bleibenden unvermögenden Töchterdes Geschlechts gedacht und damit der Anfang gemacht war, wurdenähnliche Institute im Winterstein'schen Stamme um so schmerzlichervermisst, als bei der grossen Ausbreitung dieses Stammes des Geschlechtsdie Zahl der mehr oder weniger unversorgt bleibenden Töchter auch einegrössere war, und die herkömmliche Abfindung der Wangenheim'schenTöchter aus dem Lehn mit 500 Mfl. nur im Falle der Verheirathung vonden Nachfolgern im Lehn herausgezahlt zu werden brauchte, mithin dieLage der Töchter im gegebenen Falle bei nicht vorhandenem Allodial-Vermögen sehr drückend werden konnte. Dies hatte mehre Mitgliederder Familie veranlasst, auf Mittel zu denken, wie für die Töchter auch
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