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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
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Die Stiftungen des Wangenheim'schen Geschlechts etc. 159

Schätzungswerte von......................4500 «f

2. die jährliche Holzabgabe Seitens des Fiscus 12 KlafterScheitholz für welche jetzt 70 ,$ jährlich vergütet werden,

haben einen Ablösungs-Capitalwerth von circa........ 1500 ,$

3. die Activ-Capitalien betragen circa..............10000 ,$

so dass das ganze Vermögen auf circa..............16000 ,$

anzunehmen war.

Die jährliche Einnahme war

an Capitalzinsen praeter propter .... 500 ,$

Fixum für das Scheitholz........ 70

Hausmiethe für die vermiethete Parterre-Wohnung im Stiftshause......... 50

Summa 620 ,$Die Ausgaben dagegen waren

4 Präbenden ä 80 ,$ = 320 ,$

2 Präbenden ä 40 = 80 ,$

Summa 400",$", so dass also unge-fähr 220 ,$ jähhrlich zur Bestreitung des unvermeidlichen Verwaltungs-aufwands und zur Capitalvermehrung übrig blieben, so dass es die Absichtder verwaltenden Patronen war, die Präbenden von 1870 an auf resp.100,$ und 50,$ zu erhöhen, wodurch doch noch immer die Möglichkeitgegeben sein würde, den Capitalstock, abgesehen von den Eintrittsgeldernund zufälligen äussern Zuflüssen um jährlich circa 100 ,$ aus den Ein-nahme-Ueberflüssen zu vermehren.

4. das von Jahnus 'sehe Stipendium.(Urkunde Nro. 453 der II. Sammlung.)

Die Frau Rosina Magdalena von Jahnus geborne von Wan-genheim, die kinderlose Gemahlin des Majors Johann Ludwig vonJahnus zu Eberstedt setzte in ihrem am 4. April 1731 zu Gotha er-richteten und am 24. May desselben Jahres eröffneten Testamente ihrenGemahl mit der Bestimmung zum Erben ein dass die eine Hälfte ihreshinterlassenen Vermögens nnbeschwert ins Eigenthum ihres Gemahls über-gehen, die andere Hälfte aber, an welcher sie ihrem Gemahle nur auf12 Jahre den Messbrauch unter der Bestimmung überliess, dass derselbewährend dieser Zeit ihren ISfachlass vollständig liquidiren und ihreu letz-ten Willen zur Ausführung bringen solle, bestimmte sie zu einer Familien-stiftung, deren jährlich aufkommende Zinsen , denjenigen von ihren Bru-ders- und Schwester-Kindern und deren Nachkommen,

welche sich dem Studiren ergeben werden, und etwa von Mittelnentblösst seyn möchten zu Treibung und Fortsetzung ihres Studirensbiss zu dessen Absolvirung auf Schulen und Universitäten gereichtwerden sollen.